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Die bäuerlichen Verhältnisse im Elsass : durch Schilderung dreier Dörfer / erläutert von A. Hertzog
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DAS DOEF HÜTTENHEIM.

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Den Einheimischen verbleiben nacli sehr genau zu-sammengestellten Katasterauszügen noch 1 OG 1,6747 ha. Dieszu den fremden Besitzungen ergibt als Summe 1210 ha, umrund 7 ha mehr, als die obige Zahl. Dies rührt daher,dass in den Flurbüchern einige grössere Mutationspostendurch den Steuerkontrolleur noch nicht gestrichen waren;somit schlichen sich diese Posten mit dem zweifachen Betragin die Tabellen, ohne dass man dies sehen konnte.

Ein-

Prozent

Gesammtfläclio

I 3 rozent der Ges.-

heimische

der

Besitzgruppen

der einzelnen

Fläche der einhei-

Besitzer

Besitzer

Gruppen

mischen Besitzer

364

69,90 von 0-100 Ar

99,6062 ha

9,40

96

18,40

1-3 ha

177,6692

16,75

33

6,30

3-5

128,8204

12,15

21

4,05

5-8

136,7680

12,90

2

O

o

4

8-10

17,1776

1,60

5

0,95

1015,, u. mehr 501,6333

47,20

521

100,00

1061,6747 ha

100,00

Also weit über die Hälfte aller im Kataster einge-tragenen Grundeigenthümer, 88,30% fallen in die Gruppeder Güter von 03 ha.

Auf unserm kleinen wirtschaftlichen Gebiete Hütten-heims bestätigt sich, was die Statistik für ganz Elsass -Loth-ringen festgestellt hat, nämlich, dass die Mehrzahl aller Güterin die Gruppe der Kleingüter fallen: 88% in die Gruppejener Güter, welche nicht im Stande sind ihren Eigentümerzu ernähren!

Nun haben wir aber in der Gruppe von 1015 ha diegrosse Summe von 501,6333 ha. Davon befinden sich inPrivathänden 87,0634 ha, während das Uebrigo nämlich414,5699 ha sich in Gemeindebesitz befindet.

Yon dieser Zahl sind 134,67 ha Allmend, früher Weid-gang, jetzt Umbruch zum Ackerbau den Bürgern verpachtet;das Uebrigo, etwa 10 ha, ist Weidgang, und Forsten undHolzungen in Gemeindebesitz betragen 269,89 ha.

Dem Privatbesitz verbleiben also nach Abzug der Be-sitzungen des Dorfes Hüttenheim, der Güter in todter Hand