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Die bäuerlichen Verhältnisse im Elsass : durch Schilderung dreier Dörfer / erläutert von A. Hertzog
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III. ABSCHNITT.

der Haushaltung und der Kindererziehung besser obliegenkönnte, und so der Familiensinn, der die Grundlage jederGesellschaft ist, mehr erhalten bleibe. Ebenso nothwendigwäre der Schutz der jungen Mädchen von 1621 Jahren;es widerstrebt ganz der Natur, dass solche Leute jetzt nochin unserer so fortgeschrittenen Zeit, zur Nachtarbeit ge-zwungen werden können. Gesundheit und Sittlichkeit der-jenigen, welche einmal auch Hausfrau und Mutter werdensoll, gebieten dies Verbot der Nachtarbeit. Die deutscheGewerbeordnung schützt die Frau nicht in dem Maasse, alssie es tliun sollte; jedoch wäre sie in Elsass-Lothringen schonein grosser Schritt zum Bessern. Man weiss wohl, dass esden Leuten frei steht zu arbeiten oder nicht, und dies wird vonliberaler Seite noch zu oft eingeworfen gegen diejenigenwelche den Schutz durch Gesetz begehren; aber man weissauch, dass die Noth Mütter, sozusagen, aus dem Wochenbett,reisst und sie in die Werkstätte treibt. Warum verbietethier nicht das Gesetz die Arbeit der Wöchnerin für dreiWochen? Wir wissen, dass es Industrielle gibt, die esnicht dulden, die solchen Weibern durch Woldthätigkeits-institute selbst zu Hülfe kommen. Aber nicht überall existirtdas. Nur zu oft geschieht es, dass eine Frau, sobald sie einiger-massen stehen kann, die Arbeit wieder aufnehmen muss, undvor ihrem eignen Fleiss ist sie zu schützen. Die Arbeitszeitder Frauen sollte nothwendig reduzirt werden, soweit sie über-haupt ohne der Gesundheit zu schaden, geduldet werden kann.Nachtarbeit der jungen Personen sollte verboten sein. Wasin England geschehen, beweist genügend, dass diese gesetz-lichen Bestimmungen der Industrie nicht geschadet haben.Obschon die Folgen des Mangels einer solchen Gesetzgebungin Ilüttenheim nicht gar so grell sich zeigen, wie in deneigentlichen Fabrikstädten, liegt doch das Bedürfniss einergesetzlichen Regelung dieses Gegenstandes auf der Hand fürJeden, der einige Zeit lang, wie der Schreiber dieser Zeilen,unter dieser Bevölkerung verweilt hat.

Der Mangel strengerer Fabrikgesetze macht sich übri-gens im ganzen Eisass fühlbar. Sieht man hiervon ab, sosind die gewerblichen Verhältnisse Ilüttenheims im Ganzen