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Die bäuerlichen Verhältnisse im Elsass : durch Schilderung dreier Dörfer / erläutert von A. Hertzog
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VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 143

einer solchen auf; in Eisass und der Pfalz stiess bis jetztdiese Maassregel auf grosse Hindernisse und auf die grössteAbneigung bei der Bevölkerung. Die Gründe davon habenwir unsern speziellen Darstellungen der Verhältnisse inHüttenheim angegeben.

Im schweizerischen Kanton Zürich begegnen wir wie-derum einem Lande, welches mit dem Eisasse auffallendeAehnlichkeiten aufweist. Auch da existirt ein eigentlicherGrossgrundbesitz nicht; wie im Eisass, so zählen Güter von15 ha zu den grossem Besitzungen; die Kleinbesitzungenunter 5 ha sind 72% aller Besitzungen.

Als eine der Ursachen der in diesem Kanton wie imEisass hervortretenden Hochgradigkeit der Vertheilung desGrundbesitzes, wollen wir hier, als auch für unser Vaterlandin Betracht kommend, hervorheben die Eigenartigkeit dergewerblichen Entwicklung.

Die Erwerbsthätigkeit erhielt durch den aufblühendenHandelsverkehr und andere fördernde Umstände, als nament-lich die freihändlerische Politik, eine vorherrschend industrielleRichtung. Mit dieser Vermehrung der Erwerbsgelegenheitenhängt zusammen die grosse Dichtigkeit der Bevölkerungeinerseits, und dass anderseits die Bodenkultur unter derBegünstigung eines regen innern Marktes für Lebensmittelimmer intensiver werden musste; dadurch musste der Begehrnach Land nachhaltig steigen, und die Parzellirung der Gütermusste, da der Theilung derselben im Gesetze des Kantons,sowie unseres Landes nichts entgegen steht, eine sehr weit-gehende werden.

Der Betrieb der Landwirtschaft vereinigt sich somit,hier wie dort, sehr oft mit demjenigen eines technischen Ge-werbes.

Als Folge der früheren Niederlassungsweise mit scharfausgeprägter Dorfverfassung, wie diese in Süddeutschlandmeist üblich war, finden wir auch hier die Gemengelage.Nur im Berglande, wo die Graswirthschaft hervortritt, findetman zerstreute Wohnsitze, um welche herum die Grundstückeannähernd in realem Zusammenhänge liegen.