3. DIE WIRKUNG DIESER BEIDEN GESETZE.
29
De jure, das muß festgehalten werden, wurde an demPrinzip des Bimetallismus, wie er 1792 zur Grundlage der Geld-verfassimg gemacht worden war, nicht das Mindeste geändert.Beide Metalle, Gold wie Silber, waren frei ausprägbar. Nur dasAusmünzungsverhältnis, m. a. W. die Sätze, zu denen der Staat,der größte Verbraucher der beiden Metalle, Gold und Silberkaufte, resp. iu Geld verwandelte, wurden anders festgesetzt.
Eine Entscheidung aber, welche der beiden Metallgeld-arten die Regierung valutarisch behandeln, also am letzten Endeseinen Bürgern aufdrängen werde, hatte sie auch jetzt nicht ge-troffen. Man ließ in dieser Beziehung den Dingen freien Lauf.Und siehe da. Diesmal gelangte auf die gleiche Art wie nach1792 das Silber-, nämlich auf obstruktionellem Wege, das Gold-geld in valutarische Stellung. Das Silbergeld wurde akzessorisch.Infolge des neuerdings fixierten Ausmünzungsverhältnisses stelltesich die Bewertung des in den Münzstücken enthaltenen Silbersseitens des Staates geringer als der offene Markt es bezahlte.Die Stücke erhielten daher positives (inneres) Agio (2 1 U centsgegenüber 1 Golddollar), waren gesucht, wurden von den brokersgesammelt und exportiert. Anstatt sie zu Zahlungen an denStaat und an Private zu verwenden (zirkulatorisch), verkaufteman sie zu ihrem Plattenwerte, der ja höher war, und steckteden Gewinn in die Tasche. Die Folge war ein Verschwindenalles einigermaßen vollwertigen Silbergeldes. Nur ganz abge-nutzte, darunter besonders fremde Münzen hielten sich im Um-lauf, da sie ja einen Nutzen beim Export nicht mehr versprachen.Es waren dies nach White V 2 und Ui Dollar- sowie 10 Dismes-stücke, die 2 1 U°/o von ihrem Silberwerte durch Abschaben ver-loren hatten. Dazu kamen hauptsächlich spanische und mexi-kanische Halb- und Vierteldollars. Damit war dem Silber inpraxi seine freie Ausprägbarkeit (hvlische Eigenschaft) genommen.An seiner Stelle begann infolge der für das Gold günstigenVerhältnisse dieses Metall „durch alle Kanäle des Handels insLand zu fließen“. Die Kassen des Staates füllten sich nur mitdiesem Metall. Natürlich benutzte die Regierung von da abfast stets Goldmünzen bei ihren apozentrischen Zahlungen, d. h.