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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
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II. DAS GOLDGELD IX VALETARISCHER STELLUNG.

1837 zum Ausdruck. Diese Akte sprach nämlich so, daß keinZweifel mehr bleiben konnte, die proklamatorische Geltuug fürdie Silbermünzen (nicht auch Goldmünzen) aus. Es hieß aus-drücklich von ihnen:They shall be legal tender of paymentaccording to their nominal value for any sums wha-tever. Also ihr Nominalwert, d. h. der, zu dem die Regierungsie begiiltigt hatte, sollte der allein maßgebende sein. Nach Ge-wicht und Abnutzung durfte nicht mehr gefragt werden.

Noch eklatanter kam dies zum Ausdruck durch die Be-stimmung der gleichen Akte, nach der die gemäß Gesetz von1792, also bei weitem leichter ausgeprägten Silbermünzen zuihrem alten Werte Geltuug behalten sollten. Sie wurden dadurchden neuen schwereren von 1837 gleichgestellt. Wir erlebendamit den interessanten Fall, daß neben einem orthotypischen(den neuen gemäß Akte von 1837 ausgeprägten Dollars), nochdes weiteren ein paratypisches, nicht nach der z. Zt. gel-tenden, sondern in diesem Falle nach einer früheren Norm aus-geprägtes Silbergeld die gleiche Geltung hat und de jure da-neben kursiert.

Praktisch in Erscheinung dürfte dies wohl kaum getretensein. Denn beide Arten Silbergeld gelangten sehr bald in ak-zessorische Stellung und wurden faktisch notal. Nach der altenNorm fand selbstverständlich eine Ausprägung nicht mehr statt.Nach der neuen war sie zwar de jure gestattet, unterblieb aberwohlweislich wegen des weit günstigeren Preises, den man aufdem offenen Markte für Barrensilber erhielt als dem neuenAusmünzungsverhältnisse entsprach. Private brachten also keinMetall zum Zwecke der Verwandlung in Geld zur Münze. DerStaat selbst aber dürfte ebenfalls, da es nur mit Verlust hättegeschehen können, erhebliche Ausprägungen nicht vorgenommenhaben.

3. DIE WIRKUNG DIESER BEIDEN GESETZE.

Was war mit den Gesetzen von 1834 und 1837 erreicht?Welche Änderungen zogen sie im amerikanischen Geldwesennach sich und warum?