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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
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2. DIE GESETZE VON 1834 UND 1837 UND IHRE BEDEUTUNG. 27

und zwar in der Weise, daß künftig weniger Dollarstücke ausder gleichen Gewichtsmenge feinen Silbers gewonnen wurdenals dies vordem der Fall gewesen war. Eine weitere Bedeutungkommt dieser Maßregel nicht zu.

Mehr Interesse gebührt hingegen einigen anderen An-ordnungen betreffend chartale Behandlung und proklamatorischeGeltung der einzelnen Münzarten, die dieses Gesetz von 1837traf. Sie wurden bisher von keinem der von uns benutztenSchriftsteller erwähnt. Ganz natürlich; man legte ihnen keinenWert bei. Erst diestaatliche Theorie hat darauf aufmerksamgemacht.

Zunächst sind die Goldmünzen zu nennen. Man waroffenbar der Meinung, infolge der vorgenommenen Nonnen-änderungen müßte auch eine Bestimmung darüber erlassenwerden, wie nun die alten mit einem höheren spezifischen Ge-halte ausgestatteten laut Gesetz von 1792 geprägten Goldmünzenzu behandeln seien. De facto dürfte ihre Zahl aus den an an-derer Stelle bereits angegebenen Gründen, nämlich ihres posi-tiven Agios halber, nur ganz gering gewesen sein; vielleichtwaren zu jener Zeit gar keine solche Stücke in Amerika vor-handen. Sie sollten, so sah das Gesetz vor, zu 94 8 /io per centper penny weight in Zahlung genommen 'werden. Sie wurdendemnach rein nach dem Gewicht (pensatorisch) behandelt. Dabeiwaren sie doch bares Geld, darin den neuen Stücken gleich,da ja ihr spezifischer Gehalt an der neuen hvlogenischen Normgemessen nicht niedriger, sondern sogar höher war. Praktischzur Anwendung dürfte dieser Passus kaum gekommen sein ausden bereits oben angedeuteten Gründen.

In direktem Gegensatz hierzu, ob gewolltem oder unge-wolltem mag dahingestellt bleiben, lauteten die entsprechendenBestimmungen betreffs des Silbergeldes. Man betrachtete, ver-mutlich rein gefühlsmäßig, das Silber ganz anders und zwar alsminderwertiger als das Gold, trotz seiner ausdrücklichen gesetz-lichen Gleichstellung im Geldverkehr. Auf diesem Wege schlichsich bei den Silbermünzen zuerst und allein der Chartalismusein. Er kam zum ersten Male deutlich in dem Gesetz von