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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
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III. DAS PAPIERGELD DER NATIONALE ANKEN!

auch keine Mittel dafür bereit gestellt. Die Greenbacks besaßenalso damals definitiven Charakter. Während sie anfangs als ak-zessorisch zu denken sind, rückten sie sehr bald, nachdem Bankenund Regierung die Barzahlungen eingestellt hatten, in valutarischeStellung. In dieser blieben sie bis ca. 1879.

Dem gegenüber -wurden jetzt die Goldmünzen akzessorisch.Sie erhielten positives Agio, da der Kurs am 13. Januar 1863bereits 142, Ende des gleichen Monats sogar 159 pro 100 DollarsPapier betrug. East völliges Verschwinden aus dem Verkehr wardie natürliche Folge.

Aber nicht besser erging es dem Silbergeld. Sogar dieabsichtlich mit negativem Agio seitens der Regierung ausge-statteten silbernen Scheidemünzen gewannen jetzt des neuenvalutarischen Papiergeldes halber, resp. ihm gegenüber, posi-tives Agio. Sie vermochten sich daher nicht im Umlaufe zuhalten. Infolgedessen trat großer Mangel an Kleingeld ein. Diesveranlaßte Privatleute aller Art, da die Regierung selbst untätigblieb, Stempelgeld und Postmarken und ähnliche Zettel in Ab-schnitten von 5, 10 und 50 Cents zu emittieren. Es sollen ca.20 Millionen Dollar von diesemPostage currency im Verkehrgewesen sein. Es hielt sich wegen seines noch höheren nega-tiven Agios neben dem Papiergeld. Da die Regierung sich aus-drücklich durch Gesetz vom 17. Juli 1862 bereit erklärte, dieseGeldzeichen bis zu 5 Dollars an ihren Kassen anzunehmen, sotraten sie infolge der hiermit ausgesprochenen staatlichen Ak-zeptation trotz ihres privaten Ursprunges in den Kreis des staat-lichen Geldes ein. Weil sie unbeschränkte Zahlkraft nur bis zudem angegebenen kritischen Betrage besaßen, so sind sie dem-nach als Scheidegeld zu bezeichnen. Wir haben somit das Bei-spiel eines papierenen Scheidegeldes vor uns. Es ist hiermitder Beweis erbracht, daß der Begriff der Scheidemünze, wieihn die Metallisten bisher allein kannten und ausschließlich ver-wandten, zu eng ist. Unter die neue vom Verfasser der staat-lichen Theorie dagegen gefundene Bezeichnung Scheidegeldläßt sich mühelos auch die oben genannte Geldart unterbringen.

Das gleiche Ziel, nämlich Ersatz für die verschwindende