Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Tic formale Natur des Rechtes und seine Grenzen.

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der Gruppen, der Staaten innerhalb des Rechtes und giebt so dem Egoismus und derGemeinheit, der Korruption und Entartung in Zeiten sinkender Moral und Sitte freieren Spielraum.

Dem Recht gegenüber bleibt alle Sitte formlos und schwankend, sie ist unterUmständen leicht im Fluß begriffen, oft aber auch äußerst zähe und konservativ; sieist leicht an jedem Orte, in jedem Stande wieder eine andere; unaufgezeichnct hat siekeinen strengen Exekutor hinter sich, wie das Recht. Die älteren Pressionsmittel der Sitte,ccnsorische, kirchliche und sociale Ächtungen kommen eher ab, werden teilweise verboten.Die Sitte verliert so an Kraft und Erzwingbarkeit in eben dem Maße, als das Rechtdiese Eigenschaften immer mehr gewinnt. Aber dafür greift sie in alle Gebiete ein, wodas Recht mit seinem schwerfälligen Apparate nicht hindringen kann. Sitte und Rechtsind beide Regeln für das äußere Leben; sie stehen beide als ein Äußerliches der Moralund der Sittlichkeit als einem Inneren gegenüber. Aber beide haben, wie jene, ihreletzten Wurzeln im sittlichen Urteil und bezwecken beide, wie jene, die gute, die normaleOrdnung der Gesellschaft. Sie können aber beide mit der Moral und unter sich inWiderspruch kommen, weil sie noch am Alten kleben, während das feinere sittliche Urteilschon ein anderes geworden, weil sie je mit eigenen Organen verschieden rasch, verschiedenkonsequent sich ausbilden. Daher kann die Sitte und das Recht mit den sittlichenGefühlen und Urteilen einzelner Kreise, ja der Besten eines Volkes zeitweise in Wider-spruch kommen.

Im Verhältnis zum Recht bleibt die Sitte der Untergrund, auf dem jenes erwächst;oft will die kühnste Reformgesetzgebung nur erzwingen, was in den Kreisen einer Eliteschon Sitte geworden. Die deutschen Genossenschaften waren längst durch Übung undSitte eingelebt, als ein Gesetz ihnen den Stempel des Rechtes aufdrückte. Aber aus denangeführten formellen Gründen kann doch entfernt nicht alle Sitte in Recht umgewandeltwerden. Daher ist das Gebiet der Sitte ein unendlich viel umfangreicheres als dasdes Rechtes. Auf die meisten Gebiete materiellen Handelns erstreckt sich sowohl Sitteals Recht: Ehe, Familienleben, Geschäftsverkehr, Wirtschaftsorganisation, Geselligkeit,politisches Leben haben ihre Sitten und ihr Recht. Aber das Recht ordnet dabei nurdas Wichtigste, das für Staat und Gesellschaft Unentbehrliche, die Sitte erfaßt dasGanze aber in loserer Weise. Die Sitte ordnet z. B. alle unsere Kleidung, die desRichters, des Geistlichen, des Offiziers ist durch rechtliche Vorschriften bestimmt. DieSitte beherrscht alles Familienleben, aber das Recht bestimmt, daß der Vater seineKinder zur Schule schicke, daß die Frau ihm gehorche, daß die Kinder unter bestimmtenBedingungen die alten Eltern ernähren müssen. Die Sitte entsteht überall von selbst,wo eine Regel Bedürfnis ist, das Recht nur da, wo häufige Streitigkeiten und dasschwierigere Zusammenwirken vieler zu höheren socialen und staatlichen Zwecken einefestere, klare Regel fordern, wo es lohnt, seinen viel schwerfälligeren Apparat anzuwendenund es ist daher natürlich, daß alle kleineren, unerheblicheren Vorkommnisse des indivi-duellen Alltagslebens, des gesellschaftlichen Verkehrs, die meisten Teile des gewöhnlichenwirtschaftlichen Lebens nur von der Sitte geregelt sind.

Je vollendeter Sitte und Recht sind, desto mehr stimmen sie mit den sittlichenIdealen überein, desto mehr machen sie die Forderungen der Gerechtigkeit wahr. Abernie ist zu vergesse», daß seiner Natur nach das positive Recht sich diesem Ziele nurlangsam nähern, daß es auch entartet, veraltet, gefälscht sein kann. Dann gilt dasWort des heiligen Augustin: ciuiü Llvitatss rsmota Mstitia izng,m maAna latrooiuia.

28. Die Entstehung der Moral neben und über Sitte und Recht.Indem man begann, die in Spruch und Lied, in gereimter und ungereimter Formüberlieferten socialen Normen zu sammeln, zu vergleichen, zu interpretieren, ergab sichdas Bedürfnis, sie gewissen obersten Vorstellungen von der Welt, von den Göttern,vom Menschcnschicksal unterzuordnen; die Regeln erfchienen nun als Gebote der Gottheit,verbunden durch kosmogonische Vorstellungen, die man erklärte, ausdeutete. Es ergabensich so einheitliche religiöse Lehrshsteme, die die ersten Versuche rationaler Erklärungalles Seienden ebenso enthalten, wie sie die Lenkung alles Handelns zum Guten bezwecken;