A. YOUNG ÜBEU DIE KOHNGESETZE.
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antreiben, grosse Ernten zu erzielen, wenn er für diese Erntenalsdann keinen Absatz und keinen ausreichenden Preis findenkönne.
«Der erste grosse Schritt» so sagt A. Young wörtlich,i« bestand in dem Ausschluss der Einfuhr aus fremden Ländern,ausser, wenn der Preis zu Haus ein sehr hoher war; diesewichtige Massnahme war nur der Vorläufer einer anderen vongleicher Bedeutung: die Bewilligung einer Prämie auf dieAusfuhr von Korn, wenn dessen Preis eine gewisse Grenzenicht überstieg. Dies war eine der merkwürdigsten politischenMassregeln, und zwar war sie iin Widerspruch mit den allge-meinen Anschauungen von ganz Europa , mit Allem, was irgendwobisher zur Ausführung gebracht worden war.»
Das, was A. Young hier als den ersten Schritt bezeichnet,ist das Gesetz Carl’s II. von 1670 (22 Car. II c. 13), das dieEinfuhr von Getreide, so lange sein Preis eine gewisse Grenzenicht übersteigt, mit hohen Einfuhrzöllen belastet. Das zweiteGesetz, welches er im Auge hat, ist von 1089, der 1. Gulielmiet Mariae c. 12. Und wenn er fortfährt, dass diese Gesetze imWiderspruch zu der bisherigen Getreidehandelspolitik allerdamals massgebenden Länder Europas standen, hatte er nichtUnrecht. Holland war stets nur darauf bedacht, die Getreide-einfuhr zu fördern. In Frankreich, Spanien, Neapel , war bisvor Kurzem nicht einmal die Verfrachtung von Getreide auseiner Provinz in die andere erlaubt gewesen, und in einzelnenTheilen Spaniens war dies selbst zu A. Young’s Zeit noch dasgeltende Recht. Bis zum Jahr 1764 war die Ausfuhr von Kornaus Frankreich , mochte der Preis noch so tief stehen, verbotengewesen. In Spanien, Portugal und mehreren Theilen Italiens war sie noch 1774 verboten. 1 2
Wie kam es, dass man sich in England zu solch’ erstaun-licher Abweichung von der Politik der übrigen europäischenLänder, die noch dazu früher auch die englische gewesen war,entschloss ? Welches waren die Wirkungen, welche diese Ab-