II.
Die englische Getreidehandelspolitik im Mittelalter.
Ausser der Kenntniss der wirtschaftlichen, gesellschaft-lichen und politischen Verhältnisse Englands um 1689 bedarf es,um die in diesem Jahre eingeführte Ausfuhrprämie für Getreidezu verstehen, auch der Kenntniss der englischen Getreidehandels-politik der vorausgegangenen Jahrhunderte. Die erstere zeigt unsnur die Menschen, für welche damals die erwähnte gesetzlicheNeuerung getroffen wurde. Die Geschichte der englischenGetreidehandelspolitik lässt das allmähliche Heranreifen derGedanken begreifen, welche in dem neuen Gesetze zum Aus-druck gelangt sind. Nur aus der Kenntniss der damaligenGegenwart und der vorausgegangenen Geschichte lässt sichWilhelm III. beim Erlass des Gesetzes beurtheilen.
Eine Skizze wenigstens der geschichtlichen Entwickelungder englischen Getreidehandelspolitik bis 1689 ist aber um sonothwendiger, als es noch keine einzige Darstellung derselbengibt, welche wissenschaftlichen Anforderungen auch nur einiger-massen genügt.
§ 1. Ich beabsichtige nicht auf die Ordnung des Handelsim Allgemeinen oder des Getreidehandels im Besonderen einzu-gehen, wie sie in angelsächsischer Zeit oder in den ersten andert-halb Jahrhunderten nach der normannischen Eroberung bestand.Die frühesten uns vorliegenden Quellen, welche einigermassenmit Reichhaltigkeit tliessen, sind die Urkunden aus der Zeit