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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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DER ERSTE GETRETDESCHITTZZOT.T,. 103

schätzt, woraus sich der zu entrichtende Zoll berechnen lässt. 1Die verschiedenen Getreidearten .sind dabei nicht übersehen.Die Preise, zu denen sie noch ausgeführt werden dürfen, sindfestgehalten wie im Gesetze von 1656 und auch die bei ihrerAusfuhr zu erhebenden Zölle stellen sich genau so, wie Crom-well sie festgesetzt hatte ; nur die fremden Kaufleute stehensich besser, indem sie zu dem von den Einheimischen zu ent-richtenden Zoll nur mehr einen Zuschlag von 1 s. bezahlensollen. Ferner ist eine Aenderung in der Erhebung von Ein-fuhrzöllen eingetreten. Nach allen früheren Gesetzen überTonnen- und Pfundgeld wurde der gleiche Zoll bei Ein- wiebei Ausfuhr erhoben. Nicht nur dass die Zahl der YVaaren,bei deren Einfuhr Zölle erhoben werden, nun grösser ist alsdie Zahl der mit einem Ausfuhrzölle betroffenen, die Einfuhr-zölle sind nun auch durchweg höher als die Ausfuhrzölle. Diesgilt auch für Getreide, und zwar linden wir hierbei eine ver-schiedene Zollhöhe, je nachdem der Getreidepreis im Einfuhr-hafen gewisse Sätze überschreitet, oder nicht. Steht der Weizen-preis unter 44 s. der Quarter, so beträgt der Einfuhrzoll 2 s.,wenn über 44 s. nur 4 d. Steht der Preis von Roggen unter36 s. und der der übrigen Getreidearten unter 28 s., so be-trägt der Einfuhrzoll 1 s. 4 d., wenn über diesen Sätzennur 3 d.

Mit diesen Neuerungen erscheint der Finanzzolltarif zumersten Male merkantilistischen Prinzipien unterworfen, und wiefür die Ein- und Ausfuhr aller Waaren sind sie auch für dievon Getreide zur Geltung gelangt. Wir stehen vor dem erstenSchutzzoll zu Gunsten des heimischen Getreides, und daheibegegnen wir zum ersten Male einer gleitenden Scala vonZollsätzen.

Von nun an geht, es mit stürmischen Schritten vorwärtsauf der handelspolitischen Bahn, die im 15. Jahrhundert zuerst,schüchtern betreten, von Elisabeth mit Kraft weiter verfolgt,

1 Macculoch hat merkwürdiger Weise das Pfundgeld nicht ver-standen und das dem Gesetz beigegebene Preisverzeichniss als ein-fachen Zolltarif aufgefasst, wonach sich ihm so ungeheuerlicheAusfuhrzölle wie z. B. 20 s. für den Quarter Weizen ergeben.

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