Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Der tagliche und der Wochenmarkt.

sorgen. Der Wochenmarkt ist zeitlich und örtlich bestimmt, die Marktpolizei in denHänden der Marktmeister und öffentlicher Messer und Wäger ist auf gute Qualität derWare, richtiges Maß und Gewicht gerichtet; oft kommen Taxen hinzu, welche von denstädtischen Behörden möglichst zu Gunsten ihrer Bürger, zu ihrem Schutze gegenTeuerung gemacht werden. Darum beklagt sich der Landmann über die Taxen, willdie ländliche Ritterschaft Teilnahme am Regiment des Wochenmarktes. Die Zufuhr suchtman zu garantieren dadurch, daß durch Verträge oder Gesetz alle Produkte der Um-gegend nach dem nächsten städtischen Markt gezwungen werden, daß man da und dortdie Weitersührung von Getreide nur für einen Teil der Zufuhr erlaubt, daß man fürgewisse Personen und Zeiten jeden Einkauf zum Wiederverkauf verbietet, so da unddort allgemein für Holz und für Fische, sür Häute und Talg, so für gewisse Zeiten,z. B. im Herbst, da der Bürger sein Haus versorgt, für Vieh. Dem Landmann suchtman den Verkauf zu Hause zu erschweren, durch den Kampf gegen fremde Hausiererund das Verbot für die Bürger, auf dem Lande einzukaufen; oft erlaubt man denFleischern der Stadt nicht, aufs Land hinauszugehen, um da einzukaufen: der Bauersoll fein Vieh zur Stadt bringen, so sich als der Anbietende zeigen, nicht als der vonder städtischen Nachfrage Gesuchte erscheinen. Das Wesentliche war, daß der Wochen-markt mit Rücksicht auf die morgens zur Stadt fahrenden, nachmittags oder abendsheimkehrenden Landleute seine festen Stunden hatte, und daß nun der direkt beimBauer einkaufende Konsument in jeder Beziehung vor dem Höker, dem Händler odergar dem Fremden bevorzugt wurde. Niemand durfte, wenn der Markt um 8 Uhrbegann, vorher kaufen oder gar dem Bauer vors Stadtthor hinaus entgegengehen; von812 Uhr sollten dann die Bürger für ihren Bedarf kaufen, erst nach 12 Uhr dieHändler und alle, welche wieder verkaufen oder ausführen wollten. Jede Verfehlunggegen diese zahlreichen Bestimmungen war als Vorkauf oder Fürkauf unter Strafe gestellt.Soweit ein Vorkauf, d. h. hauptsächlich der Kauf, um wieder teurer zu verkaufen, erlaubtwar, z. B. für Höker, Kaufleute, Fremde, gewisse Handwerker, blieb die Art, der Um-fang, die Grenze solchen Geschästs genau bestimmt. Wenn der Markt geschlossen warum 1 oder 2 Uhr, so durfte nicht weiter verkauft werden. Manche Produkte durftennur ein- oder zweimal zu Markte kommen; sein Holz oder Getreide unverkauft in derStadt zu lassen, war meist dem Landmann in jeder Weise erschwert. Für Wolle hattendie städtischen Tuchmacher, sür Häute die Gerber oft ein Vorkaufsrecht. Wenn einBürger oder Fremder größere Mengen Korn, Holz oder Vieh gekauft, konnte in derRegel jeder Bürger oder jeder Zunftgenosse so viel Anteil am Kaufe zu gleichem Preisfordern, als er für sich nötig hatte. Das letzte Ziel der Wochenmarktspolitik warmöglichste Vermeidung jeder Zwischenhand, deren Verteuerung man fürchtete; Produzentund Konsument sollen sich direkt begegnen und zwar so, daß die ländlichen Produzentenihr gesamtes Angebot auf dem Markte zufammen aufgestellt haben, daß dann zuerstallein die Konsumenten in kleinen Mengen ihren Bedarf decken, die größere Mengenbegehrenden Händler erst einkaufen, wenn die übermüdeten Produzenten nach dem Heim-weg verlangen und geneigt sind, zu jedem Preis loszuschlagen.

Wohl suchten nach und nach größere Produzenten, vor allem in Norddeutschlauddie Rittergüter, lieber entfernte Märkte aufzusuchen, aber für die Mehrzahl derLandleute war einfach durch die hohen Kosten der Fracht jeder andere Absatz als dernach der nächsten Stadt ausgeschlossen. Noch bis auf den heutigen Tag ist in ab-gelegenen Gegenden, ohne Eisenbahnen, ohne erhebliche Verkehrsbeziehungen, ein erheb-licher Teil des wirtschaftlichen Cirkulationsprozesses der alte. Was das Platte Landim Umkreis einiger Meilen erzeugt, kommt auf den städtischen Markt, wo es Kon-sumenten und Zwischenhändler kaufen. Was die Landleute brauchen, kaufen sie immernoch zu einem erheblichen Teil in der Stadt ein, wenn sie dort verkauft haben.

Eine Ergänzung der Wochenmarktsgesetzgebung war es, daß die meisten in derStadt verkaufenden Dörfer auf Grund bestimmter Abmachungen oder des Herkommensihr Bier aus der Stadt, oft in bestimmter Reihe von den Brauhäusern nehmen mußten.Der ganze örtliche Cirkulationsprozeß hatte so eine seste geregelte Form angenommen;