Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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20 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u- der Einkommensverteilung. s478

richtungen und dasselbe Recht an, aber sie wurden doch nach und nach etwas wesentlichVerschiedenes, befriedigten verschiedene Verkehrsbedürfnisse, schieden den Cirkulations-prozeß der Menschen, der Güter, des Geldes, des Kredits in bestimmte Gruppen undgaben Veranlassung zu verschiedenen Versuchen der Konkurrcnzregulierung.

Der ältere Markt ist regelmäßig auf ein kleines lokales Gebiet, eiuen Platz inder Vorstadt, eine Kirche mit ihrer Umgebung, auf den Marktplatz mit seinem Rathausbeschränkt, das ursprünglich mehr Kaufhalle war und nur nebenbei ein Sitzungszimmersür den Stadtrat hatte. Auf diesem Platze fahren die Landleute mit ihren Holz-,Getreide-, Heu- und Weinwagen, die Salzkärrner mit ihrem Salze an, da haben dieKaufleute ihre Stände, die nach und nach in festgebaute Lauben oder Hallen sich um-wandeln; da stehen je neben einander die Fleischer, die Bäcker, die Tuchmacher, dieSchuhmacher mit ihren Bänken und Buden. Die Feuerpolizei, das Interesse derWarenschau, die Absicht, das Angebot zu vereinigen, wirkten zusammen, um die Vor-schrift allgemein zu machen, daß nur auf dem Markte, in diesen Kaufhäusern, Hallen,Ständen und Bänken, die zuerst meist dem Stadtherrn oder der Stadt gehören, ver-kauft werden dürfe. Heute noch beschränkt sich in Athen, Smyrna , im ganzen Orientaller Verkehr auf die Agora, den Bazar; es giebt keine Läden, die mit den Wohnungenverbunden in der Stadt zerstreut lägen (Cohn). Aber im Abendlande hört mit derVergrößerung der Stadt und des Verkehrs dieser Kaufhaus- und Hallenzwang auf,wenigstens für einzelne Handwerke, für bestimmte Waren und Kaufleute; man läßtWerkstätten und Verkaufsgewölbe in der ganzen Stadt, aber nicht vor den Stadtthorenzu. Der stärker besuchte Jahrmarkt hat auf dem alten Marktplatz keinen Raum mehr;man muß in den wenigen Tagen seiner Thätigkeit neue Plätze, weitere Straßen heran-ziehen. Wo der Jahrmarkt zur Messe wird, muß man größere Kaufhäuser bauen, diefremden Händler in ihren Gasthäusern oder besonderen gemieteten Kellern, Gewölbenverkaufen lassen.

s,) Der tägliche Markt in der Stadt. Schon mit diesen örtlichen undbaulichen Veränderungen gestaltete sich das Geschäft und seine konventionelle Ordnungauf den einzelnen Gebieten verschieden. Für die Geschäfte der verkaufenden Handwerker,Höker, Krämer und Kaufleute, die sich nach und nach in der ganzen Stadt verteilen,wird die Stadt als solche zum Markt; sie dürscn nun nicht bloß am Jahr- undWochenmarkt, sondern täglich zu jeder Stunde, in Werkstatt und Laden verkaufen.Sie identifizieren nun Stadt- und Bürgerrecht mit Marktrecht; wer Bürger ist, darsMinute venäere, dars gewisse Geschäfte allein als das Vorrecht des Bürgers in Anspruchnehmen, dars Bier brauen, Handel und Handwerk treiben, während es dem Land-bewohner erschwert oder verboten, dem Stadtsremden nur periodisch auf Jahrniarkt undMesse erlaubt wird. Die Stadt sucht im Interesse ihrer Bürger Gewerbe und Handelin der Umgegend zu hindern, zu verfolgen; sie will die Handwerker, die auf dem Landesitzen, bei Bauern aus der Stör, d. h. im Hause des Konsumenten gegen Kost undLohn arbeiten, nicht mehr dulden, verfolgt sie als Störer und Bönhasen. Sie suchtjeden Verkäufer im Umherziehen zu benachteiligen gegenüber dem in der Stadt An-gesessenen. Der städtische Markt in dem Sinne des blühenden Absatzes und Geschäftsaller Stadtbürger wird zum Angelpunkt der ganzen stadtwirtschaftlichen Politik.

v) Der Wochenmarkt. In dem System dieser Politik nimmt nun der Wochen-markt die erste Stelle ein (vgl. I S. 296); seine Tage bleiben die Hauptverkehrstageauch sür den Kaufmann und Handwerker; die, welche in ferneren Stadtteilen wohnen,suchen auf dem zum Wochenmarkte bestimmten Platze eine Verkaufsstelle zu erhalten.Auf dem Wochenmarkt verkauft der Landmann der Umgegend seine Rohprodukte oderHalbfabrikate, in erster Linie Lebensmittel, Getreide, Vieh, Fleisch, Gemüse und Der-artiges, kaust er seine Werkzeuge, Tuch und was er sonst an städtischer Ware braucht.Bis aus den heutigen Tag sind nur bestimmte Warengattungen zum Wochenmarkts-verkehr zugelassen. Die Versorgung der Stadt und damit ihre Ruhe und Sicherheithängt an dem regelmäßigen Besuch des Wochenmarktes durch den Landmann. Dasürwollen die lokalen Wochenmarkts- und Fürkaufsstatuten und allgemeine Landesgesetze