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Ter ältere Hausier- und ansässige stehende Handel.
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geschaffen, welche durch internationale Geschäfts- und Marktkenntnis und großes Kapitalanfingen, die Fürsten in ihrer Politik, die Märkte, die großen Compagnien, wieden Kolonialwarenhandel zu beherrschen. Neben ihnen treten die großen Reeder undHändler der Seestädte mit Rohstoffen und Manusakten, die Getreide-, die Kohlen-, dieSeiden-, Baumwollgewebe- und Tuchhändler u. s. w. auf. War die Getreideansammlung,-Vorratshaltung und -Verteilung in Notzeiten, die Beherrschung der Getreidepreise inälteren Epochen mannigfach Sache der Regierungen, der städtischen Magazin-, derfiskalischen Annonarverwaltungen gewesen, mehr und mehr, besonders seit 1770—1850,überließ man Derartiges dem Privaten Großhandel. Die Händler mit Eisenwaren, dieBuchhändler und andere große Kaufleute kamen hinzu. Die Mäkler als lokale Ver-mittler des Großhandels waren aus ursprünglichen Wirten und Fremdenführern zukonzessionierten, kontrollierten halbamtlichen Vertrauenspersonen des Marktes, derRegierung und der Händler geworden, denen jedes eigene Geschäft untersagt war.Ihnen, wie allen am Geschäftsleben Beteiligten war durch korporative Verfassung, durchSitte, Statuten und Rechtssatzung ein fester Rahmen der Thätigkeit, bestimmte Gewinn-chancen vorgeschrieben. Dem Handwerker war der Handel, dem Kaufmann, meist auchdem Verleger, die Thätigkeit des Heimarbeiters und alle gewerbliche Produktion ver-boten; dem Bewohner des Platten Landes, dem Hausierhändler wie dem Fremden standenHindernisse aller Art im Wege. Und setzte der Groß- und Kredithändler sich da unddort über die alten Schranken hinweg, verlangten von Peter de la Court , dem holländischenGroßhändler des 17. Jahrhunderts, bis zu A. Smith viele Stimmen ihre Beseitigung,sie bestanden doch in weitem Umfang bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Noch existierten bis in die Zeit der Eisenbahnen große Gebiete der Volkswirtschaft,die der Händler gar nicht berührte: die Eigenwirtschaft der Familie, besonders aufdem Lande, umfaßte noch 50—80 Prozent aller Produktion, der alte Verkehr zwischenStadt und Land lebte noch 1830—70 meist ohne Zwischenhändler. Soweit die großeMasse des übrigen Volkes, soweit der Sandmann, der städtische Mittelstand, der Beamte,der Soldat, der Arbeiter der Händler bedürfte, stand er ihnen gewiß meist kenntnislosgegenüber. Das Händlertum hatte zwifchen Konsument und Produzent eine meistsichere, oft monopolartige Stellung; der Handel ging lange Zeiten seine gleichmäßigenBahnen. Der Gewinn war ein im ganzen stetiger; er war im Kleinhandel und auchfönst vielfach ein mäßiger, aber doch auskömmlicher, im Großhandel meist ein erheblicher,ja sehr bedeutender; überall jedenfalls bewegte er sich, wie das ganze kaufmännischeGebaren, in den hergebrachten Bahnen von Sitte, Gewohnheit und Recht; die Markt-einrichtungen beherrschten und regulierten die Gewinnmöglichkeiten, legitimierten in denAugen des Publikums den kausmännischen Erwerb, mochte er klein oder groß sein.
Diese hergebrachte Ordnung des Groß- und Kleinhandels seit vielen Generationenhatte meist einen Zustand geschaffen, wie ihn Fuchs und Ellisson von den sämtlichenGliedern des Liverpooler Baumwollhandels aus der Zeit von 1770—1860 rühmten: esherrschte allgemeines Vertrauen, allgemeine Ehrenhaftigkeit, allgemeine, die einzelnenkontrollierende Öffentlichkeit, ein gewisser Grad von anständigem Wetteifer, aber keineMißgunst, kein harter Konkurrenzkampf. Etwas spießbürgerliche, korporative Ehrbarkeitwar die Signatur des europäischen Handels von 1500—1850.
Und daher ist auch seine optimistische Verherrlichung in der beginnenden volks-wirtschaftlichen Litteratur begreiflich. Die Dichter preisen ihn, wie die Politiker undStaatsmänner. Er gleicht Überfluß und Mangel aus, schafft erst Brauchbarkeit undWert, er erzeugt die höheren Bedürfnisse, bringt die Güter der höheren Kultur. Un-zweifelhafte Wahrheiten! die nur die Kehrseite übersehen, die in seiner Machtstellung,in seiner beginnenden Beherrschung der übrigen Klassen, in seiner teilweise unvollkommenenOrganisation, in dem bei ihm viel stärker als bei allen übrigen Klassen ausgebildetenegoistischen Erwerbstrieb schon damals lagen. —
156. Der Handel und die Handelsorganisation, d) Der heutigeGroß-, Klein- und Wanderhandel, die Handelshülfsgewerbe, derSpekulationshandel, das Warenhaus. Die wesentlich andere Form und
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschastsl-Hre. II. 1,-6. Aufl. 3