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Das ältere Taxwesen.
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seit sehr langer Zeit gewohnt; das meiste Verkaufte war ein Überschuß über die Eigen-wirtschaft; man konnte leben, ob man etwas mehr oder weniger dafür erhielt; einstarker Erwerbstrieb fehlte noch, dagegen war die Verpflichtung, dem Armen, demNachbar, der Gemeinde, dem König die Überschüsse abzugeben, noch lebendig; übergroßeVerkaufsgewinne erschienen noch jedem unrecht, wie z. B. ein karolingisches Kapitularverbietet, an einen Wanderer teurer zu verkaufen als auf dem nächsten Markte.
Wenn wir aus dem Altertum.nicht viel von Markttaxen wissen, so hängt daswohl damit zusammen, daß unsere Überlieferung aus der spätesten geldwirtschaftlichen,erwerbsfüchtigen, die Taxen abstreifenden Zeit stammt. Jedenfalls sind dann Taxenvom älteren Mittelalter bis auf das letzte Jahrhundert so allgemein vorgekommen, daßich glauben möchte, sie seien ein Bestandteil auch des antiken Marktwesens gewesen.Der bekannte große Preistarif Diocletians, der für Hunderte von Waren und Leistungenfeste Preife anfetzt, war gewiß eine Folge der damaligen Münzrevolution, er erstrebteeine Anpassung der Preise an die neue Kupfermünze; er mag erlassen sein zum Zweckder Sicherstellung der stark vergrößerten Armee; — eine solche Maßregel ist aber dochnur denkbar, wenn Taxen überhaupt etwas Hergebrachtes waren. Die karolingischeVerwaltung hat dann ebenso Taxen auf den Märkten gekannt wie die ganze folgendeZeit. Das Augsburger Stadtrecht von 1276 sieht Taxen für Lebensmittel, Wein,Brot als selbstverständlich au; es verfügt nur, daß der Burggraf die Mitglieder desRats dabei zuziehen soll. Die Loustitutio xa.eis Zkueraiis von 1281 sagt: es soll einjeglicher Richter in jeglicher Stadt und in jeglicher Pfarre mit den Alten, den Bestenund Teuersten, bei dem Eid vor der Kirche den Kauf setzen und das Lohn, Schmidten,Webern, Schneidern u. s. w,; und wer mehr nimmt, denn ihm gesetzt ist, der soll demRichter als oft 72 Pf. geben. Wo die Taxen verschwinden, verlangt das Volk sieimmer wieder, wie z. B. das populäre Programm, das unter dem Namen einesTestaments Kaiser Sigismunds bekannt ist. Wenn Geld- und Münzrevolutionen allePreisbildung verwirren, werden die Taxordnungen wieder nötiger als sonst, dehnen siesich auf zahlreichere Waren und Leistungen aus (wie 1622—1636). Auch überall, woTruppen sich selbst verpflegen sollen, werden sie besonders eingeschärft, ausgedehnt, mitgrößerer Sorgfalt als sonst gemacht; so 1158 in der Ordnung für das deutsche Heer(si mereÄtor tsutouieus omius vsuclielsrit, os.mera.riu8 g-utert ei omns toruin suum etvkrbkrabit eum), so von 1666—1713 in Preußen mit Schaffung des geldbezahlten,auf Markteinkauf angewiesenen stehenden Heeres.
Aber auch ohne solche besonderen Anlässe bleibt obrigkeitliche Taxierung derwichtigen Lebensmittel, besonders von Brot, Fleisch und Bier, im größeren Teil Europas üblich bis zur Gewerbesreiheit, teilweise bis über sie hinaus. Die englischen Lohntaxen,welche von den Obrigkeiten seit dem 13. Jahrhundert, von den Friedensrichtern feit1351 bis ins 18. Jahrhundert festgesetzt wurden, sind ebenso wie die gesetzlichen Zins-sätze ein Bestandteil dieser auf die Herstellung eines „jusrum xretium" gehenden Politik.An die Möglichkeit und Notwendigkeit gerechter obrigkeitlicher Preissatzung glaubten dieMenschen viele Jahrhunderte lang, und mit um so mehr Recht, je zufälliger und ge-bundener der Marktverkehr noch war. Luther und Calvin verlangen Taxen, wieSeckendorff und Becher, Leibniz und Thomasius, Friedrich der Große und Fichte. Erstdie individualistische Naturlehre der Volkswirtschaft verurteilte sie; sie lehrte: entwederstimmten die Taxen mit dem natürlichen Marktwert überein, dann seien sie unnötig,oder sie seien höher oder niedriger; im ersten Fall schadeten sie dem Konsumenten, imzweiten dem Produzenten, störten das Geschäft. Man hatte die Taxen vor allem auchals ein Mittel gegen das Monopol der Zünfte angesehen; jetzt, da sie fielen, nahmman an, die freie Konkurrenz mache sie überflüssig, erzeuge ohne weiteres richtige Preise.
Die gewerbefreiheitlichen Taxierungsverbote erregten aber vielfach Unzufriedenheitund Reaktion. In den meisten, zumal deu kleinen Städten wurden die bisher taxiertenWaren teurer, der erwartete technische Fortschritt trat nicht überall ein. Man entschloßsich vielfach, einzelne Taxen zu belassen, wie 1811 die sür die Müller in Preußen, 1791 die für Brot und Metzgerfleifch in Frankreich; noch 1879 bestanden in 898