Die neuere Zinssreiheit und die Reaktion dagegen.
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Der Unischwung ist wohl begreiflich. Die alten Zinsmaxiina standen im Wider-spruch auch mit vielen legitimen Geschäften; ost mußten die Banken den Diskont auf7—10°/o erhöhen, oft mußten die Staatsregierungen mehr als 5 °/o Zinsen geben.Ein großer Teil der unteren und mittleren Klassen hatte sich wirtschaftlich so gehoben,daß man glauben konnte, sie seien reis für den freicsten Kreditverkehr; teilweise warensie es auch; jedenfalls mußte der Bauer und der Handwerker der Neuzeit lernen, denKredit zu nutzen. Aber immer war es eine optimistische Annahme, daß die Gefahrender wucherischen Ausbeutung, des falschen Kreditgebrauchcs ganz verschwunden seien.Man hatte sich gründlich darüber getäuscht, daß die unbedingte Kreditsreihcit raschden Zinsfuß sehr ermäßigen, allen Schmutz und alle Betrügereien des Winkclkreditcsverbannen werde.
Der Umschwung in der öffentlichen Stimmung von dem liberalen Optimismuszu einer pessimistischen Reaktion trat sehr rasch ein. Eine große Zahl neuer Wuchcrgcsctzewurden 1878 — 1900 in Deutschland, Österreich, Ungarn, der Schweiz und England erlassen, in anderen Ländern wurden solche gefordert. Man kehrte vereinzelt fogar zueinem gesetzlichen Zinsmaximum zurück, vermied dies aber doch in der Hauptsache,und zwar mit Recht, denn die Verhältnisse sind heute zu vielgestaltig für schablonen-hafte Sätze; und die Sorge sür Zinsermäßigung wird heute besser der regen Thätigkeitder Genossenschaften und der Banken überlassen. In der Hauptsache sucht die neueGesetzgebung solche Darlehensgeschäfte unter Strafe zu stellen, bei welchen der Kredit-geber die Notlage, den Leichtsinn und die Unerfahrenheit des Kreditnehmers so ausnützt,daß er sich unverhültnismäßigc Vorteile ausbedingt. Von manchen wird die Frageals eine offene behandelt, ob das ausreiche, ob nicht tiefere Einschnitte nötig seien. Eswird teilweise wieder Beschränkung der Wechselsähigkeit verlangt, was freilich kaumangezeigt ist. Es wird erwogen, ob nicht gewisse Teile des Grundwertes für unver-schuldbar erklärt werden sollten, ob nicht durch Übernahme alles ländlichen Hypothcken-kredites auf öffentliche Organe eine andere Art der Prüfung gegenüber den entsprechendenKreditgesuchen eintreten soll. Jedenfalls aber sehen wir heute, daß es eine Täuschungund verfrühte Erwartung war, wenn wir 1854—1S70 annahmen, das legitime, ehrlicheund anständige Kreditgeschäft herrsche so gänzlich vor, daß es allein noch in der Gesetz-gebung zu berücksichtigen sei. Wir wissen heute, daß dank einer besseren Kreditorgani-sation hauptsächlich in den Staaten mit steigender Volksbildung und zunehmenderwirtschaftlicher Erziehung dem Wuchcrkrcdit immer mehr Terrain abgewonnen wird,aber wir können daneben nicht leugnen, daß eine unehrliche wucherische Ausbeutungder Kleinbauern, ja auch vieler mittlerer Landleute, ebenso der Handwerker, der kleinenBeamten und anderer derartiger Kreise in vielen Ländern eigentlich erst seit 1850begonnen habe, daß eine gefährlich rasche Zunahme der Verschuldung bis heute vielsachanhält, und daß die Anwendung unehrlicher Mittel und die absichtliche Verführungzur ungesunden Benutzung des Kredites auch heute noch eine so schlimme und breiteBeigabe unserer Kreditcntwickclung ist, daß man sich Wohl sragen kann, was dagegenzu thun sei. Und in Ländern tieferer wirtschaftlicher Kultur hat die ungehinderte freieBethätigung der Kreditgeber seit 1850 Zustände erzeugt, die zweifeln lassen, ob sienicht den Segen des legitimen Kredites überwiegen. In Italien , in vielen TeilenÖsterreichs, besonders in Galizien, in Rußland und Indien scheint der Dorfwuchergeradezu verheerend zu wirken.
Der Kern der Frage liegt in der schwierigen Erziehung der Mittel- und unterenKlassen für die richtige Benutzung des Kredites, liegt in den Klassen- und Macht-gegcnsätzen von Gläubigern und Schuldnern, liegt in der großen Schwierigkeit, nebeneinem einheitlichen modernen Kreditrechte für bestimmte Personen und Kreditgeschäfte eindurchführbares besonderes Recht, bestimmte passende Kreditformen und -organc zu schaffen.
Noch heute wie vor 1000 und 2000 Jahren stehen sich hier große Interessen-gegensätze und Verschiedenheit der sittlichen und rechtlichen Beurteilung gegenüber; nochheute liegen dieselben Schwierigkeiten vor, die komplizierten Rechtsinstitute mit dersittlichen Volksüberzeugung in Übereinstimmung zu bringen, das reelle Kreditgeschäft