677j
Ältere Kreditorgane. Die Girobanken.
210
anvertraute Geld ausliehen oder zu eigenen Geschäften verwendeten, mehrten sich auchdie Zahlungseinstellungen bei ihnen. Contarini erzählt 1584 von Venedig: von103 Banken, deren man sich erinnert, hätten 96 ein schlechtes Ende genommen; trotzKonzessionierung, die im 16. Jahrhundert jährlich durch den vcnctianischcn Senat er-folgte und hoher Kaution, trotz der Überwachung durch staatliche ?rc>visoi'ss. trotz desVerbotes gefährlicher Gefchäfte für sie, gingen dicfe privaten, die glänzendsten Gewinnemachenden Bankhalter immer wieder daran zu Grunde, daß sie für die großen Einlagen derKaufleute zu wenig Barvorrat hielten. Dem ersten Zwecke, alle Zahlungen ihrer Kundenuntereinander durch bloße Umschreibungen zu erledigen, genügten sie, aber oft nicht demanderen, größere Summen au Dritte oder an die Deponenten sofort herauszuzahlen.Das letzte Ergebnis der mehrhundertjährigen Klagen und Untersuchungen war daher1584—1587 in Venedig die Einführung einer staatlichen Girobank für das ganzeZahlungs- und Umschreibcgeschäft mit bestimmten Rechten; die Privatbanken wurdenzunächst verboten, erst später, 1595, wurde daneben wieder eine Privatbank zugelassen.
In Genua übernahm die Lass, äi 8t. KioiFi» als aristokratisch-genossenschaftlichekorporative Schulden-, Steuer-, Kolonialverwaltung von 1408 an auch Girogeschäftewie die anderen Privatbanken, gab sie aber 1444 auf, weil sie durch zu gefälligen Kreditgegenüber dem Staat in Verlegenheit gekommen war; erst 1586 eröffnete sie wiederein Depositen, und Girogeschäft, wurde eine Art Staatsbank. Die 1592 in Mailand gegründete St. Ambrosiusbank ist eine Nachbildung von ihr.
Ähnliche Ursachen wie in den großen italienischen Städten und dazu die großeUnsicherheit des Münzgeldes haben in Amsterdam 1609 und in Hamburg 1619 zurErrichtung von Girobanken unter städtischer Aufsicht und Garantie geführt- Es handeltesich darum, das Zahlungswesen einer großen Handelsstadt dadurch ganz sicher undrasch zu machen, daß alle größeren Händler in die Girobank Einlagen machten undteils durch Umschreibung in den Büchern der Bank, teils durch die Baut, hauptsächlichdie Wechsel, bezahlten. Indem diese Banken auf alles Kreditgeben an die Kaufleuteverzichteten, erreichten sie den Zweck der Zahlungssicherung absolut (sofern sie nichtspäter auch heimlich der Stadt oder dem Staate oder großen Compagnien erheblicheSummen liehen). Aber dem kaufmännischen Kredit dienten sie nicht mehr in um-fassender Weise. Diesen zu geben, war nun Privaten oder später (von 1700 an) denNotenbanken überlassen. Die Hamburger Girobank hat bis zur Schaffung der deutschenReichsbank, 1. Januar 1876, bestanden, und hat bis dahin das lokale HamburgerZahlungswcsen in mustergültiger Weise durch Giroübertragungen besorgt, wurde dannbei Schaffung der neuen Reichsbank von dieser übernommen und als Grundstock ihresHamburger Giroverkehrs benutzt.
Schon in der Zeit von 1400—1700 traten andere Organisationen neben dieGirobanken. In manchen italienischen Städten, hauptsächlich in Florenz , verstehenes einzelne Bankierfamilien, ihr Kreditgeschäft durch Gewinn und fremdes Kapital,durch die Bildung von Gesellschaften und die Gründung von Comptoirs und Filialenin einem großen Teil Europas zu einem folchen zu machen, daß sie Fürsten und Städtewirtschaftlich beherrschten, dann wieder durch ihre Bankerotte große Handelskrisen er-zeugten. Das Bankhaus der Medici steigt zum Herzogsstuhl in Florenz empor. Diegroßen Kaufhäuser diesseits der Alpen erreichen teilweise durch ihre Geld- und Kredit-geschäfte eine ähnliche Stellung, z. B. die Fugger und Welser in Augsburg .
Die Klagen über sie, ihr Monopol, ihren Einfluß, ihre Gewinne waren auchgroß genug, aber ihre Macht, ihre Wirkung auf Handel, Bergwerk und Industrie warzu groß, sie beherrschten bereits mehr oder weniger die Fürsten und ihre Politik, alsdaß man gewagt und verstanden hätte, ihnen die Instrumente ihrer Wirksamkeit ausder Hand zu nehmen oder ihnen ernstlich Konkurrenz zu machen. Anders war dasbezüglich der kleinen als Wucherer verschrieenen Kredithändler, der Juden und Pfand-leiher. Ihre Geschäfte hatte mau seit den Tagen der Krcuzzüge und dem zunehmendenSieg der kanonistischen Wucherdoktrin bald ganz zu unterdrücken, bald durch Normenund Verbote der verschiedensten Art, durch Zinsmaxima sür das jüdische Darlehen und