22«) Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe? u, der Einkommensverteilung. ^678
Pfandgeschäft zu regulieren gesucht. Man sah endlich von 1400 ab ein, daß alleVerbote und Judenverbannungen nichts nützten, wenn man nicht eine bessere Konkurrenzan die Stelle setzte. Die Bischöfe und Stadträte versuchten Leihanstalten und Wechsel-geschäfte zu errichten: so in Frankfurt a. M. 1402, in Florenz 1473, in Nürnberg 1498.In vielen Städten nahmen die öffentlichen Kassen alles Geld, was sich ihnen bot, undliehen es in verschiedener Form wieder aus. In den italienischen Städten gründetendie Franziskaner von 1462 an eine erhebliche Anzahl Pfandleihhäuser, die Nontssxista-tis, wozu das Kapital erst durch Geschenke und Stiftungen, bald auch durch Dar-lehen, aufgebracht wurde. Wir kommen auf sie als ausschließlich dem Kredit der kleinenLeute dienend weiter unten zurück.
Neben den erwähnten Einrichtungen kommen nun seit dem 16. Jahrhundert diegemeinen Kassen der protestantischen Länder (Kirchen-, Schul- und andere Stiftungen)sowie die landschaftlichen Kassen, welche fürstliche und Landesschulden übernahmen, vonden ständischen Ausschüssen und ständischen Beamten verwaltet wurden, als Kapitalfammelnde und ausleihende Anstalten in Betracht. Sie spielten neben den städtischenKassen eine große Rolle in der Kreditentwickelung. Gothein meint, diese mit großenHoffnungen unternommenen Versuche würden damals schon zu einer öffentlichen Organi-sation des Kredits in Deutschland geführt haben, wenn nicht der 30 jährige Krieg fastallen Kredit in Deutschland auf lange zerstört hätte.
Knies hat den Ausspruch gethan, die Kreditorganisationen dieser ältern Zeit seienteils aus private Geldwechsler-, Giro- und Kreditgeschäfte, teils auf staatliche und öffentlicheThätigkeit zurückgegangen; die Staatsregierungen hätten jenen Geschäften „eine prüfende,beaufsichtigende, normierende und unterstützende Thätigkeit zugewandt, aber auch bestimmteDienste im öffentlichen Interesse von ihnen verlangt". Nasse will dies letztere leugnen,weil er in Venedig eine Staatseinmischung erst spät (1587) findet. Ich glaube, Knieshat doch recht gesehen. Schon der Ursprung der Kreditgeschäfte aus der Münzverwaltungerklärt, daß die Regierungen frühe sich einmischten; sie sahen von Anfang an die großeBedeutung, die Macht und die möglichen Mißbräuche der Kreditorgane, das Interesse,das alle wirtschaftlichen Kreise an der richtigen Kreditorganisation hatten.
195. Das Bankwesen von 1650 an; die Entstehung der Noten-banken, die Notenbankgesetzgebung. Von Mitte des 17. Jahrhunderts anbeginnt eine neue Epoche der Kreditorganisation. England und Frankreich übernahmendie Führung, wie vorher Italien und Holland . Große Staaten haben sich gebildet,der Staatskredit verlangt nach neuen Formen und Organen der Vermittelung; einebessere Ordnung des Münzwesens in größeren Gebieten beginnt; Zahlungen auf größereEntfernungen werden immer häufiger; der Gebrauch des Wechsels und das Bedürfnis,Wechsel zu diskontieren, wird allgemein; aus dem Depositenschein entwickelt sich dieBanknote, und das Banknotengeschäft wird zum Haupthebel für die sich ausbildendeKreditorganisation, wie wir bereits oben (S. 193, 213 ff.) sahen.
Wie im 16. und 17. Jahrhundert die Girobanken, so stehen von 1700—1870die Notenbanken, und zwar im 18. Jahrhundert wie in der neuesten Zeit die staatlichprivilegierten Centralbanken, im Vordergrund der Kreditinteressen. Sie erscheinen langeals die wichtigsten, ja fast als die einzigen großen Banken; sie übernehmen deshalblange auch alle möglichen anderen Kreditfunktionen, neben ihrem Hauptzweck der Wechsel-diskontierung und der Notenausgabe. Sie dienen lange so wesentlich dem Staats-kredit, daß man fast sagen könnte, die Mehrzahl der großen Notenbanken verdanktenihm ihre Entstehung.
Die Bank von England wird 1694 vom Staate als Aktiengesellschaft genehmigt,um 24 Mill. Mark Kapital der Regierung zu leihen; ebensoviel durfte sie Noten aus-geben; 1797 schuldete der Staat ihr etwa 240 Mill. von 260 ihrer Aktiva und beieiner Notencirkulation von 192 Mill, Mark. Im ganzen 19. Jahrhundert blieb derHauptposten ihres Aktienkapitals die Schuld des Staates. In Schottland entstanden 1695die Bank von Schottland, 1727 die königl. Bank und 1746 die Brittische Binnen-compagnie als konzessionierte Aktiennotenbanken. In Frankreich gründet John Law 1716