Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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228 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauscs u. der Einkommensverteilung. ^686

werden mehr und mehr von den anderen großen Centralbanken bis nach Rußland undJapan hin nachgeahmt. Auf ihre innere Verfassung komme ich nachher noch miteinem Worte.

In Belgien bestanden zwei große Notenbanken, 1822 und 1835 gegründet; siemußten beide 1848 ihre Notmeinlösung einstellen; die 1850 neu gegründete National-bank unter staatlicher Leitung mit ähnlicher Verfassung wie die französische und deutscheCentralbank hat das alleinige Notenrecht, mit dem sie von 31 auf 476 Mill. FrancsNotencirkulation 18511895 kam. Die niederländische Centralnotenbank, 1814gegründet, mehrsach reorganisiert, hat im Notengeschäft keine Konkurrenz; Präsident undständiger Sekretär sind vom König eingesetzt. Die schwedische, 16561668 gegründete,nur den Reichsständen unterstehende Rcichsnotenbank erhielt hauptsächlich seit 1823,noch mehr seit 1863 in Privat- und Aktiennotenbanken eine große Konkurrenz; schon1881 beschloß aber eine Untersuchungskommission das Aufhören der Notenemission alleranderen Institute; das Gesetz von 1897 gab der Reichsbank das alleinige Notenrechtvom 1. Januar 1904 an. Die in Kopenhagen 1736 gegründete Bank wurde 1773Staatsbank; sie machte 1813, wie der Staat selbst, Bankerott. Die 1818 an ihreStelle tretende Nationalbank war eine Aktiengesellschaft, aber in staatlicher Abhängigkeit;sie erhielt das Notenmonopol, das sie bis heute behielt; die besonders seit 18541857zunehmenden anderen Banken haben kein Notenrecht. In Norwegen liegt die Bank-verfassung ähnlich wie in Dänemark ; nur ist die Centralnotenbank mit dem Noten-monopol ganz von der Landesvertretung abhängig; der Storthing wählt die Direktionund die Leiter der Filialen.

Österreich-Ungarn hat stets nur die eine Centralnotenbank gehabt, sie heißtseit 1878 Österreich-Ungarische Bank; sie hat 1898 in 204 Plätzen eine Vertretung.Ihre Neuordnung von 1899 beläßt ihr nicht nur ihr Notenmonopol, sondern steigertauch wesentlich den Einfluß der beiderseitigen Regierungen auf die ganze Bankleitung.In der Schweiz sind bis 1900 35 Notenbanken (14 Aktien-, 21 Kantonalbanken) ent-standen; ihre sich unterbietende Konkurrenz, die Verbindung des Notengeschästes mitanderen unbankmäßigen Geschäften, ihre Unfähigkeit (trotz mehrerer sog. Konkordate derBanken untereinander zu gemeinsamer Aktion, zu richtiger Diskontpolitik, zu genügenderEinwirkung auf Bilanz und Cirkulationsmittel) haben eine solche Unzufriedenheit er-zengt, daß seit 1870 eine Reformbewegung im Sinne der Notenregulierung durch denBund und Centralisation der Notenausgabe in Gang kam; sie hat einiges, aber nochnicht die Hauptsache erreicht; die Entwürfe zu einer einheitlichen Notencentralbank sindan den Interessen der Kantone, der bestehenden Banken, dem Streit über Aktien- undStaatsbank mit Kantons- und Bundesmitteln oder Privatkapital bis jetzt gescheitert.In Italien bestanden bis 1866 in den einzelnen Staaten eine Reihe von Noten-banken; sie waren fast die einzigen Banken; schon 1866 erhielt die italienische National-bank eine Vorzugsstellung; aber es blieben bis 1893 sechs größere Notenbanken, derenzu weit benutztes Emissionsrecht die künstliche Spekulation immer wieder in falscherWeise anstachelte, deren Korruption das ganze öffentliche Leben ungünstig beeinflußte.Das Gesetz vom 10. August 1893 räumte endlich auf: nur drei Notenbanken blieben,die von Italien, Neapel und Sizilien ; die beiden letzteren in beschränkter Stellung,die erstere als eigentliche Centralbank und sür den Zahlungsdienst des Staates imganzen Königreiche bestimmt. Dem Staate ist ein Einfluß gewährleistet. Die russische,1860 gegründete, aus einer Anzahl bestehender Institute vereinigte Reichsbank ist,wie schon erwähnt, Staatsinstitut, sie hat das alleinige Notenrecht, das vor allem mitder nun erfolgten Aufnahme der Barzahlungen des Staates Bedeutung erhält. IhrKapital betrug 1900 108 Mill. Mk., ihr Notenumlauf 1163, ihre sonstigen täglichfälligen Verbindlichkeiten 1345, ihr Mctallvorrat 1826, ihr Wechselbestand 453 Mill.Mark.

In den Vereinigten Staaten hatte das leichtsinnige Notenausgeben unddie mangelnde Deckung für die Depositen von 18361860 die oben schon geschilderteGesetzgebung der Union 18631882 herbeigeführt; sie machte allen gewöhnlichen Bank-