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Die Ordnung der Arbeitszeit.
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arbeit wurde in vielen Branchen allgemein üblich. In den sogenannten Saison,gewerben wurde es am schlimmsten. Da steigerte sich die tägliche Arbeitszeit periodischbis zu 16, ja 20 Stunden. Der ungezügelte Erwerbstricb der Unternehmer und dieproletarische Not der Arbeiter reichten sich zu dieser Mißbildung die Hand. Eine kurz-sichtige Geschästspraxis glaubte so mit gleichen Kosten mehr zu produzieren; diemanchesterlich englische Nationalökonomie (Senior) brachte das Schlagwort aus, derGewinn des Fabrikanten werde in den letzten Stunden erzielt. Man übersah die ver-hängnisvollen Folgen sür das Familienleben, sür die körperlichen und geistigen Kräftedes Arbeiterstandes. Man bemerkte nicht oder wollte nicht bemerken, daß der längerenKapitalausnützung die immer lässiger werdende Arbeit der übermüdeten Leute gegen-überstand, daß die Arbeiter von der 10., 12. Stunde an, vollends die Nachtarbciterbei langer Nachtschicht immer Schlechteres lieferten.
Die Folgen wurden zuletzt so, daß eine Reaktion kommen mußte. Die voran-geschrittencn Arbeiter, die Humanität, die hygienische und sociale Wissenschaft begannengegen die überlange Arbeitszeit zu kämpfen. Englische Eiscnbahnnnternehmer wiesennach, daß in den Ländern lässiger Arbeit und niedrigen Lohnes die Arbeits-zeit am längsten, in den Ländern der intensiven besseren Arbeit am kürzesten sei.Einzelne weitblickende Fabrikanten machten Versuche mit kürzerer Arbeitszeit undsanden, daß gleich Viel und gleich Gutes oder Besseres bei gleicher Ausgabe für Lohngeleistet werde. Die Gesetzgebung begann, langsam und schüchtern, die Arbeitszeit derKinder und der Unerwachsenen in gewissen Gewerbszweigen, seit 1847 in England diealler Frauen einzuschränken. Die organisierten Arbeiter, in einigen Ländern auch dasGesetz, verlangten ebenso die Beschränkung der täglichen Männerarbcit auf 11, 10,9 Stunden. Vielfach ist für schwere Arbeit schon der Ncunstnndentag üblich; allgemeingilt er oder der Achtstundentag den Arbeitern als das künftige Ideal. Man streitetnur darüber, ob er durch Gesetz zu erzwingen sei. Auch die Nacht- und die Sonntags-zeit ist nach langem Kampf in den letzten zwanzig Jahren, in Deutschland 1391, ein-geschränkt worden. Ebenso die Zeit der Öffnung der Verkaufsläden am Sonntag, deralltägliche abendliche Ladenschluß. Auch die polizeiliche Schließung der Wirtschaften undVergnügungslo^ale zu bestimmter Abend- oder Nachtstundc gehört in gewissem SinneHieher. Das einzelne dieser Bewegung ist hier nicht darzustellen; auch die Kämpfenicht, die jeder gesetzgeberischen Änderung erst vorausgingen und dann wieder folgten,als Reaktion der kurzsichtig egoistischen, verletzten Interessen. Fast eine Schmach fürdie aus politischen Parteigründen daran Teilnehmenden ist die 1896—1900 in Deutsch-land erfolgte Hetze gegen die Beschränkung des Arbeitstages der Bäckcreigehülfen undLehrlinge auf 12, 11 und 10 Stunden. Überall hat mit der Zeit sich die Reduktionder gewerblichen Arbeitszeit, die Wiederherstellung der Sonntagsruhe, die Einschränkungder Nachtarbeit auf ein vernünftiges Maß als großer socialer Fortschritt, als einMittel zur Hebung der Gesundheit, Gesittung und Lebenshaltung erwiesen. Gewißhat teilweise die Verkürzung aus eine intensivere anstrengendere Nerven- und Muskel-thätigkeit hingewirkt, aber sie ist erträglich bei 8—10 stündiger Arbeit, sie erzeugt einenormale Auslese der Tüchtigsten und Kräftigsten.
Und man wird allgemein sagen können, je komplizierter der Gesellschafts-organismus wird, je mehr dieselben Personen ihre Zeit geteilt der Arbeit und demGeschäft, der Familie und der Erholung, der Erziehung und den allgemeinen An-gelegenheiten widmen müssen, desto notwendiger ist eine allgemeine gesellschaftlicheOrdnung der Zeitabschnitte, welche den verschiedenen Zwecken zu dienen haben.
ä) Natural- und Geldlohn, Warenzahlung. Die älteste Art derArbeitsvergütung war überall die Darreichung von Wohnung, Speise und Kleidung,entweder direkt, wie die Familienglieder und Sklaven sie erhielten, oder indirekt, wieder Hörige sie durch Kate und Ackerstelle, durch Vieh- und Werkzeugüberlassung bekam.Der Geldlohn verband sich vielfach mit dem Vordringen der persönlichen Freiheit, hataber keineswegs die Belohnung in Naturalien überall oder auch nur überwiegend sofortmit dieser beseitigt. Nicht nur blieb zunächst für das häusliche Gesinde, für die Lehrlinge