282 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^74l>
den durch Einigungsämter und Schiedsgerichte vermittelten Arbeitsbedingungen. Eineneue Art schriftlichen Abschlusses der individuellen Verträge liegt für die Hausindustrieund für Arbeiten, die in Akkord übernommen werden, in den sogenannten Arbeits-zetteln, die man jetzt vielfach empfiehlt, und deren Einführung als großer Fortschrittempfunden wird; der Arbeiter weiß so genau im voraus, was er zu leisten und waser zu erhalten hat. Eine ähnliche Rolle wie früher das Wanderbuch spielen jetztmannigfach die Quittungsbüchcr von Arbeiterhülfskassen, die Karten der deutschenAlters- und Invalidenversicherung und ähnliche Papiere, die einen gewissen Ausweisüber frühere Thätigkeit enthalten, dann auch Zeugnisse, Papiere über die abgeleisteteMilitärpflicht, über die Zugehörigkeit zu Arbeitervereinen, z. B. die Wanderbücher(travsllinA oarüs), auf Grund deren die Mitglieder englischer Gewerkvereine ihre Reise-unterstützung erhalten. Manche Arbeitgeberverbändc nehmen auch heute noch nur Leute^welche ein Arbeitsbuch oder einen Entlaßschein mit Zeugnissen von einem Arbeitgeberhaben. Auch die Lohnbücher gehören hierher, in die jedem Arbeiter jede Lohnzahlung,und die Art ihrer Berechnung eingetragen wird. Sie geben dem Arbeiter zugleich,wie die Arbeits- und Lohnzettel, die Möglichkeit nachzurechnen, ob ihm nicht Unrechtgeschehen, ob die Zahlung des Kassierers mit seiner Forderung übereinstimmt. Erkann sich damit auch sonst über seine Thätigkeit ausweisen.
e) Die Ordnung der Arbeitszeit ist neben dem Lohn die wichtigste Be-stimmung des Arbeitsvertrages; sie ist stets in der Betriebsordnung festgelegt, für vieleArten der Arbeit durch die neuere Arbeiterschutzgcsetzgebung normiert. Das ganzeArbeitsverhältnis, die ganze geistige und körperliche Entwickelung, Verkümmerung oderHebung des Arbeitcrstandes hängt davon ab.
Eine gewisse zeitliche Ordnung der menschlichen Arbeit in ihrem Verhältnis zurnächtlichen Ruhezeit, zu den Mahlzeiten und anderen Ruhepausen ergab sich mit allerhöheren gesellschaftlichen Kultur aus den physiologischen Bedürfnissen und dem Familien-leben; und sehr früh wurde diese Ordnung durch die Gesellschaftsorgane anerkanntund genauer bestimmt. Die Hypothese Jherings hat viel Ansprechendes, daß zumerstenmal in Babylon im Zusammenhang mit den großen Baufronen der siebente Tag,als Ruhezeit eingeführt worden sei, daß die späteren Kulturvölker das nachgeahmthätten, daß die Gottesverehrung dann auf diesen Tag sich konzentriert habe. Erglaubt auch annehmen zu dürfen, daß die Einteilung des 12 stündigen Arbeitstagesin drei Arbeitsschichten zu je 3 Stunden mit je 1^/s Stunden Ruhepause daherstamme. Sei dem wie ihm wolle; die Juden hatten ihren Sabbath (sÄbbatu assyrisch,gleich Ruhe), die Christen ihren Sonntag. Im christlichen Mittelalter wird die täg-liche Arbeitszeit der Früh- und der Abendmette angepaßt; die zunehmende Zahl derFest- und Feiertage schuf genügsame Pausen für die ohnedies noch nicht so sehrintensive Arbcitsthätigkeit. Die Nachtarbeit der Gewerbe war meist schon aus feuer-polizeilichen Gründen verboten. Wo zuerst ununterbrochener Betrieb Platz griff, wiein den Bergwerken, finden wir vom Mittelalter an auf die 24 Tag- und Nachtstundenvier 6 stündige oder drei 8 stündige Arbeitsschichten. Die harte landwirtschaftlicheArbeit wurde durch vielmonatlichc Ruhepausen ausgeglichen.
Wurde die von Konstantin und der Kirche seit 321 verbotene Sonntagsarbeitauch im späteren Mittelalter oftmals geduldet und geübt, so kehrte doch seit derReformation, besonders in einzelnen Kirchen und Staaten eine strengere Übung wieder.Und wenn dann auch seit dem 16. Jahrhundert in einzelnen Gewerben, Bergwerken,Hausindustrien schon mit dem Sinken des Lohnes, mit dem Druck auf die unterenKlassen eine überlange Arbeitszeit entstand — im ganzen hielt eine von Sitte, Kircheund Verwaltungsrecht durchgesetzte billige Ordnung der Arbeitszeit vor, bis die neuereTechnik mit ihrem Bedürfnis ununterbrochener Arbeitszeitprozesse, der Großbetrieb,die Gewerbefreiheit und die verstärkte Konkurrenz die alten Schranken beseitigte. Eineüberlange tägliche Arbeitszeit bis zu 12, 15, ja 17 Stunden täglich, nicht bloß für Er-wachsene, sondern für Kinder entstand in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wofrüher Schichtwechsel war, hörte er teilweise auf. Die Sonntagsarbeit und die Nacht-