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Die wirtschaftshistorische Entstehung der Armut.
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standenen Sitten der gegenseitigen Unterstützung haben sich auch auf die kleinenagrarischen Gemeinden und Genossenschaften der Folgezeit sowie aus die Grundherrschaftenals vergrößerte Familien, dann auch auf die Gilden und Zünfte als die Nachbildungender Gentilvcrbände, endlich auch da und dort aus kleinere Stämme und primitiveStaatsgebilde bis auf einen gewissen Grad übertragen. Das gemeinsame Grundeigentum,wie die theokratische Vorstellung von einem Eigentuni Gottes, das allen — also auchden Armen — zu gute kommen müsse, die religiösen Vorschriften über Armenunterstützung,wie sie bei den höheren Rassen schon in den Zeiten einsachen nomadischen und agrarischenLebens sich ausbilden, sind mit eine Folge der damaligen Geschlechtsverfassung, ihrerGesühle und Vorstellungen, ihrer ganzen socialen Einrichtungen.
Dabei ist aber nicht zu vergessen, daß es nur innerhalb der Familien und kleinenVerbände eine Unterstützung in Krankheit und Not gab und zwar meist um den Preisgänzlicher Unter- oder Einordnung der einzelnen in sie. Immer lösten sich vieleeinzelne aus Familie und Verband ab oder wurden ausgestoßen, ganze Abteilungenwurden immer wieder, wie im vsr saerum der Römer, hinausgeschickt, sich selbst eineExistenz zu erkämpfen oder unterzugehen. Und die größeren, höher entwickelten Gemein-schaften, die Gemeinde- oder Kantonstaaten, noch mehr die größeren Staaten, wenn sieeine oder mehrere Millionen Seelen umfaßten, waren nicht mehr von gleich starkenGemeingesühlen beherrscht, hatten weder die Mittel noch die Einrichtungen, für dienicht von den Ihrigen unterstützten Armen, Kranken, Alten, Verwitweten, Waisen undArbeitslosen zu sorgen. So entstand in dem Maße, wie die Gemeinwesen größer undkomplizierter wurden, wie die alte patriarchalische Familie, die alten kleinen Verbändesich lockerten und auflösten, wie die Naturalwirtschaft zurücktrat, und die Geldwirtfchaftsiegte, die Klassengegensätze stiegen, und die Bevölkerung wuchs, ohne daß sofort dieentsprechenden technischen und organisatorischen Fortschritte der Volkswirtschaft und derStaatsverfafsung das Wachstum begleiteten, ein Massenelend, das uns im Altertumwie in der neueren historischen Entwickelung in bestimmten Staaten und Zeiten sasterschreckend entgegentritt. Wo es solchen Umfang erreicht hat und zum allgemeinenBewußtsein gekommen ist, da ist von Armut im heutigen Sinne die Rede; das heißt,da giebt eS zahlreiche Menschen, welche sich weder selbst mehr erhalten können, nochvon ihren Verwandten und nächsten Genossen unterhalten werden, da sühlen sich dieArmen als Klasse, als Stand durch die bewußte Gemeinsamkeit ihres Elends. Daentsteht das Problem, sie unschädlich zu machen, und zu unterstützen, und in irgendwelcher Form tritt die Forderung hierzu an die Wohlhabenden, an die Organe derKirche, der Gemeinde, des Staates heran, sür die Bettelnden zu sorgen, sie ohne Gegen-leistung zu unterstützen.
Die Armut ist ohne Zweifel in den größeren reich gewordenen antiken Staatennach dem Siege individualistischer Wirtschastsinstitutionen noch viel größer gewesenals in den neueren vom 14. Jahrhundert an bis in die erste Halste des 19. Manhatte im Altertum noch nicht die Gegengewichte und Einrichtungen, wie sie in denletzten Jahrhunderten sich entwickelten.
Freilich, wo ein solches Massenelend als Klassenerscheinung auftrat, mußten nachund nach Gegenbewegungen entstehen. Es erwuchs erst in kleineren, dann in weiterenKreisen das Mitleid; es entstanden Versuche aller Art, der Not zu steuern. Wir sehenz. B. in Athen Ansätze zu einer Armenpflege sür die Vollbürger, wir sehen in vielenantiken Städten die Kolonisation sich mit der Fürsorge sür die ärmeren Bürger ver-binden; wir sehen die römischen Aristokraten und den Prinzipal geschäftig, für billigesBrot oder gar sür kostenlose Ernährung der Armen, wenigstens in den Hauptstädten,zu sorgen. Am tiefsten aber hat das Christentum die Pflicht der Armenunterstützungerfaßt; es hat in den Zeiten der sich auflösenden egoistischen antiken Welt mit derganzen Wucht seiner sittlichen Überzeugung diese Pflicht gepredigt und sie auch in denersten kleinen Christengemeinden praktisch in glücklicher Weise durch die Diakonenthätigkeitdurchgeführt. Nachdem freilich das Christentum Staatsreligion geworden war, hat eszwar mit Energie an dem Gedanken, für die Armen zu sorgen, scstgehalten; es wurde
Echmoller, Grundrib der Volksknrtschaftslehre. II, 1,-L, Ausl, 21