Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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322 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güteruinlaufes u> der Einkommensverteilung, ^?8l»

Verfügt, daß ein Drittel oder ein Viertel des kirchlichen Einkommens zur Armenpflegeverwendet werde; der ganzen Folgezeit christlicher Kultur wurde das Princip derArmenpflege so überliefert. Aber die Durchführung geschah schon im römischen Reichein einer Weise, die fast mehr zur Förderung als zur Linderung der Armut beitrug.Die vergrößerten Gemeinden fanden in ihren Bischöfen und übrigen Klerikern nichtmehr die brauchbaren Organe wie ehedem. Tausende und Abertausende von Armen wurdeuohne rechte Kritik und individuelle Untersuchung in die kirchlichen Armenlisten ein-getragen. Es entstanden große Stiftungen, Armen-, Waisen-, Krankenhäuser, kirchlicheBrotverteilung und Ähnliches, wozu man sich drängte. Im Laufe des Mittclaltersentzogen sich die Weltpriester meist der ausübenden Armenpflege uud überließen sie denKlöstern, bestimmten Orden oder auch den vornehmen reichen Herren in Stadt undLand. Man lehrte so eindringlich wie möglich, daß der Christ durch Almosengebenden Himmel erkaufe, aber man hatte keinen Sinn für eine richtige gesellschaftlicheOrdnung dieser Thätigkeit. Man gab planlos an der einen Stelle zu viel, an deranderen nichts, und so ist im späteren Mittelaltcr, gerade als mit zunehmender Be-völkerung uud Auflösung der alten Verbände die Zahl der Mittellosen sehr stieg, dasungeregelte, kirchlich-klösterliche und private Almosengebcn, die Errichtung von Stiftungen,die Erbauung vonKrankenhäusern und Ähnliches dieser Art einHauptmittcl gewesen, die faulenBettlerscharen und ein arbeitsscheues Proletariatzu vermehren. Im IS. und 16. Jahrhundertwurden die herumziehenden Bettler zu einer förmlichen Landplage und Gefahr für dieGesellschaft. Es war die Zeit der beginnenden Geldwirtschaft, der geschlossenen innerenKolonisation, des endlich hergestellten Landfriedens; eine starke Bevölkerungszuuahmefand nirgends mehr Unterkommen; wir hören von der Übersetzung des Handwerkes,der Schließung der Städte und Dörfer.

Was einzelne Städte wie HMn und die nominalistische Geistlichkeit hauptsächlichin Paris bereits praktisch und theoretisch ergriffen hatten, wurde nun in den pro-testantischen Ländern mit der Einziehung der Klöster zur Notwendigkeit: eine einheitlicheweltliche Gesetzgebung über die Armenpflege, eine staatliche Unterdrückungdes Bettels und planlosen Almosengebens, die Verpflichtung der Gemeinden, sür ihreArmen zu sorgen, die Einführung von Armensteuern, soweit die Stiftungen und mildenGaben nicht reichen. Der Grundgedanke, der sich mit der Resormation durchdrang, istder: es soll nicht mehr durch planloses Almosengeben das Seelenheil gefördert werden,sondern es soll aus Nächstenliebe dem notleidenden Gemeindegenossen durch eine ge-ordnete Armenpflege das Nötigste nach genauer Prüfung gegeben, der Arme soll zurArbeit angehalten werden; Gemeinde uud Staat sollen als christliche Obrigkeit all'dies ordnen. Der Gedanke der öffentlichen, staatlich geordneten Armenpflege bricht sichmit Macht Bahn. An die Stelle der aus polizeilichem Gesichtspunkte entworfenenBettclordnungen traten nun erst die städtischen Armen- und Kastenordnungen des16. Jahrhunderts und bald auch die landesherrlichen Armengesetze, die freilich nichtüberall das Richtige gleich trafen, noch weniger es praktisch durchzusetzen vermochten.Das Problem war in sittlicher, wirtschaftlicher und administrativer Hinsicht zu schwierig.Auch die germanisch-protestantische Welt ist vielfach erst im 19. Jahrhundert zu einerguten Armengesetzgebung und -Verwaltung gekommen. Aber sie hat das Princip fest-gestellt. Die romanisch-katholische hat in Frankreich, Italien und anderwärts dieschlimmen Zustände des 13.15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert erhalten; dasTrideutinum (1545) hat ausdrücklich das Princip der Gemeinde- und Staatsarmenpflcgeals falsche Konkurrenz der kirchlichen verworfen. Auch einzelne katholische Länder hattenzuerst im 16. Jahrhundert das Princip der Gemeinde- und Staatsarmenpflege ergriffen,es dann aber für lange wieder ganz beseitigt. Erst neuerdings haben Frankreich undItalien sich den germanischen Einrichtungen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt mehr genähert.Im ganzen hat sich von 15241900 die staatlich geordnete Armenpflege der Kultur-staatcn als ein wichtiger Bestandteil der socialen Ordnung, der Volkswirtschaft undStaatsverwaltung ausgebildet; sie hat die privatrechtliche Uuterstützungspflicht der Ver-wandten und Dienstherren so wenig beseitigt wie die kirchliche, vereinsmäßige und