Z42 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^800
Versicherung hat ihre Beiträge nach der Absterbeordnung des Volkes und der socialen.Klasse, nach der individuellen Gesundheit der einzelnen, sowie nach dem wahrscheinlichenZinsfuß, zu dem sie das eingezahlte Kapital in 10—60 Jahren anlegen kann, zu be-messen. Alle diese Faktoren sind unsicher, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt wechselnd. Erstsehr langsam konnte man die nötige Statistik beschaffen, die Absterbeordnungen ver-bessern, die Erfahrungen von 1—2 Generationen verwerten. Ebenso schwierig wie fürdie Todfallversicherung ist die mathematisch brauchbare Grundlage für Alters- undWitwenrenten, für Krankheitsgelder und Ähnliches zu beschaffen. Alle diese Geschäftehaben etwas Gewagtes. Ist man sehr vorsichtig, so stellt man teure Bedingungen,die abschrecken; lockt man durch billige Prämien und große Versprechungen, so ist dieGefahr des späteren Deficits vorhanden. Und sie verbirgt sich doch so leicht durch10—30 Jahre hindurch, nämlich so lange viele junge Leute eintreten, die zahlen undnichts erhalten; werden sie alt und gelingt es dann nicht mehr, stets junge Versichertein steigender Zahl zu gewinnen, so ist die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vor-handen. Sucht man durch Agenten rasch möglichst viele Leute ohne zu ängstliche Rück-sicht auf ihre Gesundheit zur Versicherung zu bringen, so werden sie rascher sterben,als die angenommene Absterbeordnung besagt, d. h. sie werden viel mehr kosten, alssie geleistet haben. Sucht man die werbenden Agenten durch hohe Abschlußprovisionenzur kritiklosen raschen Anwerbung anzufeuern, so erhält man leicht viele Versicherte,die nur ein oder einige Jahre zahlen, dann die Versicherung verfallen lassen; dieGesellschaft kann so große Gewinne machen, ja Teficite decken, aber sie betrügt damitdie Tausende, die in dieser Weise eine zeitlang umsonst bezahlt haben.
Aus diesen wenigen Bemerkungen erhellt schon die geschäftlich-technische Schwierig-keit der Lebensversicherung und die leichte Möglichkeit großer Mißüräuche. Sie habensich wie beim Feuerversicherungswesen hauptsächlich in den Ländern der weitgehendenwirtschaftlichen Freiheit 1830—1870 gezeigt. Viele Tausende, vielleicht der größereTeil aller Versicherten, haben in dieser älteren Zeit nichts, trotz längerer oder kürzererEinzahlung, erhalten; sie stellten ihre Zahlungen ein, es wurden die Verträge von denAnstalten beanstandet, oder die Gesellschaften machten bankerott. Die in Überzahl mitwenig Kapital und viel Leichtsinn gegründeten Gesellschaften haben sich den berechtigtenVorwurf gefallen lassen müssen, daß sie darauf spekulieren, ihre Verbindlichkeiten loszu werden. Erst in neuerer Zeit hat teils die anständige Praxis, teils die Gesetzgebungdarauf hingewirkt, daß jeder, der über 2—3 Jahre Prämien gezahlt hat und nun nichtimstande ist, weiterzuzahlen, entweder in Form des Rückkaufs seiner Police den größerenTeil seiner Einzahlungen sz. B. 75 °/o) zurückerhalt, oder daß die bisherigen Zahlungenihm als eine Gesamtzahlung angerechnet werden, die ihm nun ein natürlich viel kleineresTodfallkapital sichern.
Die Art des ökonomisch-technischen Geschäfts hier im einzelnen vorzuführen,würde zu weit führen. Das Angeführte muß genügen, zu zeigen, um welche kompli-zierte Berechnungen es sich handelt. Die einzelnen Versicherten können fast nie sicheinen Einblick über die Solidität des Geschäfts, über die Frage einer richtigen Absterbe-ordnung, einer genügenden Prämienreserve (Kapitalansammlung), über die Höhe der Ver-waltungskosten verschaffen. Sie haben gegenüber den Organen der Aktiengesellschaft meistkeine auskömmlichen Rechte; und auch in der Gegenseitigkeitsgesellschaft gelingt es nurschwer, die Masse der Versicherten, die ja eigentlich die Unternehmer sind, zu richtigerAktion gegenüber der Direktion zn bringen. Aber die Gegenseitigkeitsgesellsch asten führenwenigstens den Hauptgewinn, den sie erzielen, in Form von Dividenden an die Ver-sicherten jederzeit ab; die Aktiengesellschaften sahen sich neuerdings freilich auch genötigt,in beschränktem Maße das nachzuahmen, einen Teil ihres Gewinnes statt den Aktio-nären den Versicherten znkommen zu lassen.
Wo, wie in den Vereinigten Staaten und England , eine übermäßige Konkurrenzsich erhielt und ein skrupelloses Beamten- und Agententum waltet, da klagt man bisin die neuere Zeit über eine kostspielige reklamehafte Verwaltung, maßlose Agenten-provisionen (bis 65 °/o der ersten Jahrcsprämie, 7,5 °/o der folgenden), über allzu großen