Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Zgy Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe? u. der Einkommensverteilung. ^838

stehe, sollte die Verwaltung wesentlich einheitlich leiten, ein Bundesversicherungsgerichtdie Streitigkeiten entscheiden.

Schweden mit seineu 4,6 Mill. Einwohnern, seiner überwiegend bäuerlichenBevölkerung, seinen wenigen größeren Städten, seiner mäßigen Jndustrieentwickelung hatdoch einen nicht unbedeutenden Arbeiterstand, eine teure Armenunterstützung. Kranken-und Begräbniskassen zählte man 1880 dort etwas über 1000 mit 138 000 Mitgliedern.Eine Kommission untersuchte seit 1884 das Arbeiterversicherungsproblem; Gesetzentwürfewurden seit 1889 ausgearbeitet. Das Krankenversicherungsgesetz vom 30. Oktober 1891behält den freiwilligen Beitritt bei, gibt aber den Kassen Staatszuschüsse nach der Mit-gliederzahl, wenn sie sich dem Gesetz unterstellen, gewisse Bedingungen erfüllen, wieÄhnliches in Dänemark, in Frankreich und Italien geschehen war; 1892 waren 221,1895 572 Kassen dem Gesetz unterstellt. Blieb man hier auf der hergebrachten Bahn,so schlug man mit der einheitlichen Unsall-, Invaliden-, Alters-, Witwen- und Waisen-Versicherung einen neuen Weg mit einer gewissen Kühnheit und Originalität ein; leiderführten die mehrmals wegen der Opposition bescheidener gestalteten Gesetzesentwürfenicht zum Ziel. Sie scheiterten zuletzt an der ersten Kammer.

Der Plan war, in einer Rcichsanstalt alle gegen Lohn bei Arbeitgebern eingestelltenArbeiter (bis 1800 Kr. Einkommen, 1 Kr.1^8 Mk., 2025 Mk.) in drei Klassengegen die sämtlichen obengenannten Gefahren zu versichern, in dem Sinne, daß dieInvalidität von Mann und Frau zur Rente berechtigen. Die männlichen Arbeiter über10 und unter 10 Kr. Wochenlohn und die Frauen bildeten die drei Klassen, die imgünstigsten Falle nach 40 Jahren je 250 , 150 und 90 Kronen Jahresrcnte erhaltensollten; im einzelnen waren die Renten nach der Zahl der Beitragsjahre abgestuft;die Beiträge sollten halb die Arbeitgeber, halb die Arbeiter zahlen (50, 30, 20 Ören !/ioo Kr. per Woche), der Staat wollte für jeden Beitrag 2 Ören zuzahlen; währendder Ehe zahlt die Frau nichts; man setzte voraus, daß das verlangte Minimum von260 Beitragswochen, welches zur Rente berechtigte, von allen Arbeiterfrauen vor ihrerEhe, von allen kleinen Leuten (Handwerkern, Häuslern, Bauern) in ihrer Jugendzeitdurch eine fünfjährige Arbeitsstellung vor ihrer Selbständigkeit erreicht werde. Werfünf Jahre bezahlt hat, bleibt für immer berechtigt. Die freiwillige Versicherung derNichtarbeiter ist in den späteren Entwürfen erst beigefügt worden.

Wir haben diese zwei Entwürfe besonders angeführt, weil sie, principiell auf dem-selben Boden stehend wie die deutsche Versicherung, doch eine gelungene Verbindungteils der Kranken- und Unfall-, teils der Unfall- und Jnvaliditätsversicherung dar-stellen.

Fassen wir nun noch kurz das Gesamtergebnis zusammen: die Arbeiterversicherungtritt uns heute in drei v ersch ied en en Typ en oder Systemen entgegen: 1. als Systemder privatrechtlichen Vereinsbildung und freien geschäftlichen Versicherung bei Aktien-gesellschaften; das allgemeine Vereins- und Versicherungsrecht der betreffenden Staatenbildet die Grundlage; 2. als ein gemischtes System, welches, von der Erfolglosigkeit derfreien Privatversichcrung für die unteren Klassen ausgehend, teils Staatsinstitute schafft,die in Konkurrenz mit freien Vereinen und privaten Versicherungsgeschäften ihre Diensteanbieten, teils den privaten Versicherungsorganen, die sich gewissen Normativbedingungcnfügen, sich daraufhin prüfen und amtlich registrieren lassen, allerlei Vorteile, Staats-und Gemeindezuschüsse, Gebührcnsreiheit, bevorzugte Vermögcnsanlagen mit Zinsprivi-legien, Rechtspersönlichkeit u. f. w. zuwendet; 3. als System des staatlichen Versiche-rungszwanges und der staatlichen Schaffung von öffcntlichrechtlichen Genossenschaftenoder Korporationen, welchen die Ausführung übertragen ist.

Das dritte System knüpft an mancherlei ältere Einrichtungen an; es hat in denletzten zwanzig Jahren in Deutschland und Österreich-Ungarn gesiegt; es schickt sich an, inSkandinavien, der Schweiz , den australischen Staaten durchzudringen. Das erste Systemhat sich in England und Frankreich, in den Staaten der kapitalistischen Wirtschaft zurZeit der vorherrschenden liberal-manchesterlichen Doktrin entwickelt, herrscht heute nochin den Vereinigten Staaten . Das zweite hat seit 1850 langsam, seit 1880 stärker in.