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Die Arbeitslosenversicherung.
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anderen 14—48,5 <Vo) ihrer Einnahmen für die Arbeitslosenunterstützung aus. Siehatten 1892 28,2 , 1900 fast 40 Mill. Mk. eingenommen. Die Gesamtausgabe fürArbeitslosenunterstützung schwankte 1892—1900 zwischen 3,9 und 9,2 Mill. Mk. bei2,4—7,5 °/o arbeitsloser Gewerkvereinsmitglieder in den einzelnen Jahren, bei 4 snmindester, 13 sü höchster jährlicher Ausgabe auf den Kopf des Mitgliedes. Die Haupt-schwierigkeit, ob Arbeitslosigkeit wegen Streiks berücksichtigt werden soll, fällt hier weg.In Deutschland haben zuerst die Buchdrucker, dann die Hirsch'schen Gewerkvereine seit1879—1890, noch später die socialistischen Gewerkschaften und organisierten Handlungs-gehülfen u. s. w. begonnen, die englische Einrichtung nachzuahmen. Sehr groß ist derErfolg außer in England zwar noch nicht. Immerhin haben die fast 670 000 gewerk-schaftlich organisierten deutschen Arbeiter, einschließlich der Buchdrucker, 1901 von 9,6 Mill.Mark Einnahme, neben 1,8 Mill. sür Streiks, 1,2 Mill. für Arbeitslosenunterstützungausgegeben. Jedenfalls ist die thörichte socialistische Bekämpfung der Einrichtung durchdie radikalsten Arbeiterelemente im Schwinden. Vielfach wird jetzt Staats- und Ge-meindeunterstützung für diese genossenschaftliche Arbeitslosenunterstützung gefordert.
Was an anderen, hauptsächlich städtischen Versuchen der Versicherung vorliegt,ist nicht sehr ermunternd. Bern und Köln haben eine freiwillige halbstädtische Kassefür je einige Hundert Arbeiter, die in den Wintermonaten bei Arbeitslosigkeit Unter-stützung erhalten, eingerichtet: sie bat vor der Armenunterstützung den Vorzug, daß dieLeute selbst etwas zuzahlen. St. Gallen hat mit seinem Experiment ganz Fiasko ge-macht. Bafel hat für einen Teil feiner Arbeiter eine subventionierte Kasse gesetzlicheinführen wollen, die dann durch Volksabstimmung verworfen wurde; dafür waren diebegünstigten Arbeiter und die Großindustriellen gewesen, denen dadurch die Arbeiter-entlassung erleichtert wurde, dagegen die kleinen und mittleren Leute und die Bürger,die sürchteten, daß einige Tausend jetzt in Nachbardörfern im Winter wohnendeArbeiter in die Stadt ziehen und die Kasse belasten würden. Jede städtische Arbeits-losenzwangskasse wird große Schwierigkeiten in der Abgrenzung der örtlich, gewerblich,nach Orts-, Bürger- und Staatsbürgerrecht, Unterstützungswohnsitz u. s. w. Zuzu^lassenden und Auszuscheidenden zu überwinden haben.
Immer ist es die Frage, ob man nicht zunächst durch ein deutsches Reichsgesetzden größeren Orten die Möglichkeit geben sollte, örtliche Zwangskassen da und dortzu versuchen. Für mehr als einen Versuch aber, der gelingen und mißlingen kann,möchte ich es nicht halten. Aber auf socialem Gebiete sind solche Versuche nicht zuunterschätzen.
Zur baldigen Errichtung einer allgemeinen deutschen Reichsarbeitslosen-versicherung mit Zwangsbeitritt, mit Reichs- und Staatszuschüssen, mit Beiträgen derArbeiter und Unternehmer ist die Frage, wie uns scheinen will, noch nicht spruchreif. Zwarglauben dies einige politisch vorgeschrittene Parteiführer; aber die Arbeiter selbst sind sehrgeteilter Meinung; ein erheblicher Teil sieht darin den Todesstoß für die Gewerkvereins-bewegung, will nur die Arbeitervcrbände ihre Arbeitslosenunterstützung weiter entwickelnlassen. Auch die Befürworter einer solchen Maßregel sind über die Art der Ausführungganz uneinig i Hcrkner will die Sache den bestehenden Berufsgenossenschaften, Tischen-dörfer den Krankenkassen, Freund den paritätischen Organen des Arbeitsnachweises über-geben. Diese drei Vorschläge, wie der Elmsche, der die Gewerkschaften bevorzugt, habendarin recht, daß es ein Unding wäre, neben unseren drei großen, in sich unverbundenenArbeiterversicherungsorganisationen noch eine vierte neue selbständige zu stellen, und sozugleich das Zusammenwirken weiter zu erschweren, die Reibung zwischen den selbstän-digen Organen zu steigern. Aber wir folgern daraus, daß man der Arbeitslosenfcageim großen Stile erst näher treten könne, wenn man in Deutschland sich über die gesetz-liche Regelung der Arbeiterorganisation und die definitive Reform und Zusammenlegungunserer drei Versicherungen klar geworden ist, wenn man zugleich die Arbeitsvermitte-lung definitiv zu einem nationalen System ausgebildet hat.
Will man einstweilen etwas Großes thun, so führe man dieWitwen- undWaisen-versicherung ein, setze die Altersrenten auf das 65. (statt 70.) Jahr (dadurch sorgte man