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Die neuere Vermögensverteilung und ihre Ursachen.
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wälzung die alte Raubtiernatur des Starken wieder zu schrankenlos zur Geltung komme,ob nicht die höheren Eigenschaften der Aristokratie in den folgenden Generationen ver-schwinden, ob nicht die mittleren und unteren Schichten der Gesellschaft mißhandelt,bewuchert wurden, zu kurz kamen, ob dre Ausbildung der gesellschaftlichen Einrichtungen,die ihnen bei dichterer Bevölkerung in komplizierter Volkswirtschaft die Existenz sichernsollten, gelang oder nicht. In den ältern Epochen ist es die Frage der Grundeigentums-verteilung, in den späteren sind es die geld- und kreditwirtschaftlichen Erwerbsformen,ihre Ordnung, ihre Rückwirkung auf die Individuen und Klassen, welche den Ausschlaggeben. Die Erfolge für die Vermögensverteilung können bei der Kompliziertheit desgroßen wirtschaftlichen Entwickelungsprozesses sehr verschiedene sein, trotz einer ge-wissen Übereinstimmung infolge der großen Hauptursachen der Veränderung.
Die vorhin angeführten statistischen Zahlen aus Everts Darstellung haben schonklare Beweise dasür erbracht. Weitere sind leicht zu beschaffen. Oldenburg ist einLand mit relativ großer Vermögensgleichheit; der vorherrschende bäuerliche Kleinbesitzund agrarische Charakter bedingen es; auf 54537 Familien kamen 1890 30 670, dieein Haus oder Stück Land oder beides zusammen eigen besaßen. Aus dem WcimarschenThüringen berichtete Hildebrand (1868—1878), daß noch 70°/o aller, 80°/o der länd-lichen Familien Grundeigentum besäßen. Viele Teile Frankreichs haben ähnlichenCharakter. Levasseur rechnet, daß in Frankreich 4,8 Mill. Personen Land und Hans,4 Mill. ein Haus besitzen, zusammen also 8,8 Mill. Personen, die 25—26 Mill. (von33 Mill.) mit ihren Familienangehörigen umfassen, Grundbesitzer seien; kein anderesVolk der Welt habe eine so günstige Verteilung. Der größere Teil Englands , desdeutschen Nordostens haben einen überwiegenden Großgrundbesitz und damit sehr großeVermögensunterschiede überhaupt. Daß auch eine gleichmäßigere Grundeigentumsverteilungdurch das Überhandnehmen der Verpachtung (besonders der Zwergpacht) und Verschuldungzu wirtschaftlich und focialpolitisch ungünstigeren Zuständen führen könne, haben wirschon oben (I S. 378 und 387) gesehen, aber auch die Möglichkeit betont, daß dieseEntwickelung bekämpft werden könne.
Niemals kann bei hoher wirtschaftlicher Kultur ein gleich großer Teil der BürgerGrundeigentümer bleiben wie bei niedriger; ein steigender Teil muß ohne solchesexistieren; es fragt sich, ob er besitzlos wird, oder bewegliches Eigentum und in welchemMaße er es erhält. Auf diefem Gebiete sind nun die verschiedensten Gestaltungenmöglich. Die Art der gewerblichen und Handelsentwickelung (Kleingewerbe, Haus-industrie, Fabrik), die Art der Ausbildung der lohnarbeitenden Klasse, die Art, wie dieGeld- und Kreditwirtschaft sich durchsetzt, schafft sehr verschiedene Grade der Besitzlosigkeitund des Groß- und Kleinbesitzes; es kann bei hoher Kultur eher zu massenweisem Elendkommen, es kann aber auch ein Mittelbesitz und kleiner Besitz sich erhalten, es kann, woer sehr zurückgegangen ist, wieder besser und anders werden, als es in den Zeiten derUmwälzung, der Proletarisierung der Massen war. Die großen geschäftlichen Ausschwungs-perioden bringen den großen Unternehmern, Handelsherren, Bankiers, welche die Führerdes Fortschrittes sind oder in der Vorhand sitzen, meist die großen Vermögen, währendspäter wieder eine größere Ausgleichung stattfindet. Sie hängt natürlich von der speciellensocialen Klassenbildung, den Erziehungsverhältnissen, dem Erbrecht und den Erbsittenund manchem andern ab.
Mehr und mehr wird für die Arbeiter, die mittleren Klassen, die Beamten, auchsür einen Teil der höheren Klassen die Art des Vermögensbesitzes, der in irgendwelchenSchuldtiteln liegt, die wichtigere. Die untere Hälfte der Gesellschaft hat bis vor30 Jahren Derartiges überhaupt nicht gekannt, nicht zu nutzen verstanden. Je mehrsie das lernt, desto mehr nimmt sie auch wieder am Vermögensbesitz teil. Sie thut esheute schon viel mehr, als es in den Vermögenssteuerkatastern erscheint, welche Spar-kassenbücher, einzelne Staatspapiere u. s. w. nicht entdecken. Wir haben die wichtigeVeränderung in dieser Richtung schon oben (I S. 382, 383) besprochen. Wir erinnernferner an die Zahlen, die wir über Sparkassen, Genossenschastsbesitz und Versicherungs-policen u. s. w. angeführt haben (I § 145, II 215 — 222 S. 248 — 258). Es