977)
Königtum, Landständü, ständische Verfassung von 1400—1800.
519
schaftsinstitutionen so zu verschmelzen, wie es früher nur sür Städte und Stadtgebietemöglich gewesen war. Der Kampf der Staatsgewalt gegen die hergebrachten Rechte derKirche, des Feudaladels und der städtischen Oligarchie, gegen deren Mißbrauche und Klassen-Herrschaft war damit gegeben. Die meisten der fähigen und großen Fürsten und Ministerdieser Zeit waren Bürger- und Bauernfreunde. Aber ihnen standen die gewöhnlichenMinister und Fürsten gegenüber. Und auch die höherstehenden konnten nicht sociale Zieleallein verfolgen. Je nach der ständischen Verfassung, je nach dem Druck der auswärtigenFeinde, je nach der Größe des Staates war das aufgeklärte Fürstentum in seiner socialenPolitik gehemmt. Je nachdem ein fähiges Staatsbeamtentum entstand, je nachdem dieNatural- und Domänenwirtschaft noch vorherrschte, je nachdem Geldwirtschaft und neuesociale Schichtung rascher oder langsamer vordrang, sehen wir ganz verschiedene socialeWirkungen der im ganzen übereinstimmenden Gesamttendenzen.
Wo die Gebiete sehr kleine blieben, fehlte der fürstlichen Gewalt leicht der Sinnund die Möglichkeit der politischen und socialen Reform. Da wurde Heer und Beamten-tum zur Karikatur, da wuchs nur eine außer Verhältnis zum Wohlstand stehendeSteuerlast. Die Einrichtungen blieben oft die grundherrlich-feudalen, überhaupt diemittelalterlichen, was freilich die gute Seite hatte, daß die socialen Klassenunterschiede auchnicht so rasch sich steigerten wie in den großen Ländern mit wachsender Bevölkerungund höheren wirtschaftlichen Lebensformen. Wir kommen darauf zurück, daß der großeBauernkrieg in solchen Gebieten ausbrach. Alle Länder der Kleinstaaterei, Italien ,die Schweiz, der größere Teil Deutschlands blieben bis 1800, ja fast bis 1350 volks-wirtschaftlich im Rückstand, hatten aber auch geringere sociale Differenzierung.
Der Hauptgegensatz von 1400—1800 ist der der ständischen Verfassung und desfürstlichen Absolutismus; die erstere bedeutet feudale Klassenherrschaft, der letztere denKampf dagegen Aber doch wäre es ganz falsch, nicht anzuerkennen, daß das Empor-kommen der Stände und der ständischen Verfassung von 1300—1500 ein Fortschrittwar. Umfaßten die Stände und ihre Körperschaften auch nur die oberen Klassen,Geistlichkeit, Adel, städtische Bürgermeister, nur ausnahmsweise, wie in Tirol, die Ver-treter der Bauern, so lag doch in ihrer Vereinigung zu ständischen Beratungen eineKorrektur fürstlicher Mißbräuche, eine Gewöhnung, die Landesinteressen zu fördern, einegewisse Repräsentation des Volkes, die man besser damals nicht haben konnte, ein ge-wisses Zusammenwachsen der Landesteile. Der feudale oder sonstige Klassenegoismusder Stände trat natürlich überall hervor; in ganz schlimmer Weise aber nur da, woFürsten - und Beamtentum schwach und unfähig waren. Mehr im Osten und NordenEuropas; so in Schweden, Dänemark, Polen, Böhmen, Ungarn 1480—1520, in dennordostdeutschen Territorien 1550—1660. In England, Spanien, Frankreich, Öster-reich dagegen war 1500—1600 der ständische Einfluß sast durch das Königtum beiseitegeschoben; in Holland hielt 1600—1650 das oranische Haus der Kaufmannsaristokratiewenigstens noch die Wage; erst später siegte hier die kaufmännische Aristokratenherrschaft,wie auch in England erst nach Cromwells Diktatur der überwiegende Einfluß derParlamentsaristokratie hauptsächlich von 1689 an das Königtum beiseite schob.
Wo das Königtum die ständischen Einflüsse und damit die ständische Klassen-herrschaft beseitigte oder zurückdrängte, war die große Frage, ob es die Hebung dermittleren und unteren Klassen als Ziel der Politik richtig ergriff, und ob es fähig war,dasfelbe mit den notwendigen anderen Zwecken der Macht, der Heeres- und Beamten-organisation, der Finanzen, der Kolonialpolitik in Verbindung zu bringen. Die Aus-bildung der Steuern und der finanziellen Mittel war ost so schwierig, daß z, B. inFrankreich die häufigen Staatsbankerotte und die maßlose Steuerlast die Bauern mehrruinierte als vorher der seudale Klassendruck. Ähnlich in Rußland im 18. und 19. Jahr-hundert. Die neumodische Fürsteugewalt stellte sich in Italien zu sehr in den Dienstder Kunst, in Österreich und Spanien zu sehr in den der katholischen Kirche, in Frank-reich zu sehr in den des höfischen Glanzes und Luxus, um socialpolitisch wirklichsegensreich zu wirken. Immer haben in Frankreich Sully und Colbert auch nach socialerRichtung Gutes geschaffen; in England haben die Tudors und Cromwell socialen Sinn