Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Die Socialpolitik des aufgeklärten Despotismus. Die Bauernfrage.

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Bauernkriege waren die Höhepunkte der daran sich knüpfenden Kämpfe. Die socialePolitik der Regierungen und der Stände drehte sich um die Ausdehnung oder Einschrän-kung des Herrenlandes, um die Erhaltung besitzender Bauern oder Ersetzung durch Groß-und Kleinpächter, um die Gestaltung der neuen Arbeitsverhältnisse, um die durch großeAgrargesetze, Ablösungen, bessere Bodenverteilungen ic. herzustellende Neuordnung einergeldwirtschaftlichen, dem Geist der modernen Unternehmung angepaßten Agrarverfassung.

Die hier in Frage stehende Gesamterscheinung ist im Grunde dieselbe wie dieI § 126 behandelte Frage der neueren Grundeigentumsverteilung und die II S. 45455erörterte über den Einfluß der letzteren auf die Einkommensverteilung; die Folgen derUmwälzung haben wir gestreift bei Erörterung der Geldwirtschaft (II Z 169), der Lohn-geschichte (II Z 209) und ihrer Erklärung (Z 212). Erschöpfend ist die Frage nur ineinem speciellen Werke über Agrarpolitik zu besprechen. Hier können wir nur versuchen,die klassengeschichtlichen Gesamtresultate aphoristisch zusammenzusassen.

Italien, besonders Ober- und Mittelitalien , hat vom 12.15. Jahrhundertschon die volle Auflösung der älteren feudalen Agrarverfassung durch die vordringendeGeldwirtschaft erlebt. Der Boden wird damals schon nahe zu freiem Eigentum, dieBauern werden Halb- und Geldpächter, was, so lange die Volkswirtschaft aufwärtsgeht, günstige Wirkungen hat. Nachher aber hören die Fortschritte auf. Das Boden-eigentum steht der Kirche, dem in den Städten lebenden Adel, den städtischen Kapitalistenganz überwiegend zu. Die Mobilisierung hat jetzt nur noch die Folge, daß etwas größerePachtungen mit entsetzlich armen Tagelöhnern und eine Bebauung durch immer tiefersinkende und ausgebeutete Halbpächter entstehen, die agrarischen Zustände charakterisieren.Eine gerechte bauernfreundliche Regierungspolitik kommt nur vereinzelt, z. B. durchLeopold II. in Toskana , vor. Die Geld-, Kredit- und Kapitalwirtschast hat freilichin Verbindung mit Fremdherrschast und einheimischer Nichtregierung, sowie mit derallgemeinen volkswirtschaftlichen Stagnation von 15861806 hier nur auflösend,social zerstörend gewirkt.

In Irland (vergl. I S. 374) hat eine entgegengesetzte Ursache, die überlange Er-haltung der vorfeudalen Clanwirtschaft, im ganzen Ahnliches, nur noch Schlimmeres bewirkt.Trotz langer nomineller englischer Herrschaft, trotz früheren Eindringens zahlreichernormannisch-englischer Adelsgeschlechtcr bestand dort im 16. Jahrhundert noch ganzüberwiegend die rohe Form des Claneigcntums: über 100 sich stets gegenseitig befehdendeClane standen unter barbarischen Häuptlingen, die von jedem Clanmitglied hohen Tributerhoben, jedem einen Fetzen Land zuteilten, das Beste für sich und ihre Gefolgschaft inBefchlag nahmen. Gänzlich barbarische Zustände, die aus sich heraus keinen Fortschritterzeugen konnten, den kleinen, viehzüchtenden, in einer Lehmhütte ohne Fenster lebendenIren aber befriedigten; er trug den gleichen Namen wie fein Herr und war Mitbesitzer desClaneigentums, der Weiden und Seen. Heinrich VIII., Elisabeth, Jakob I. und Crom-well wollten zuerst in guter Absicht, aber stets zu gewaltsam, mit den englischenmodernisierten Grundeigentumsformen helfen, sie wollten diesen Halbbarbaren zugleichihre Hochkirche statt des sür sie viel passenderen Katholizismus aufdrängen, Cromwellwollte zuletzt die ganze irische Rasse in das gebirgige Connaught versetzen. Ein fasthundertjähriger blutiger Kampf, Konfiskationen von ^/s des Landes, Vergebung undVerschleuderung desselben an die Hochkirche, die Staatsgläubiger, den englisch -protestan-tischen Adel, die Cromwellschen Soldaten war die Folge. In der äußerlichen Ruhezeitdes 18. Jahrhunderts ertrugen die irischen Kleinbauern das Joch der Fremdherrschaft,vermehrten sich dabei immer mehr, zahlten die Pacht an ihre englischen Landlords, die sieals die Nachfolger ihrer Häuptlinge betrachteten; sie glaubten noch Miteigentümer ihresClaneigentums zu sein, wurden vom englischen Recht aber als jederzeit kündbare Pächterangesehen; ein Heer von wucherischen Zwischenmännern erhob von ihnen das 24 fache,was der englische, in London lebende Landlord erhielt. England vernichtete im 18. Jahr-hundert zugleich die irische Industrie und den irischen Handel im merkantilistisch -egoistischen Interesse des Hauptlandes. So hob weder ein sreier wirtschaftlicher Auf-schwung noch eine gerechte fürstliche Agrarpolitik diese sich stark vermehrenden proletarisierten