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Tic Handelspolitik Karthagos.
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Im ganzen ist der entscheidende Punkt sür die Berechtigung jeder solchen Ab-fperrungspolitik der, ob der zugelassene Handel der Fremden mehr erzieherisch aus denheimischen Bürger wirke, oder entnervend, bestehende Institutionen und technische Fertig-keiten vernichtend. Viel hängt davon ab, wie weit die ganze Kultur der zwei Völkervon einander abstehe; je größer die Klust, desto leichter eine ungünstige Wirkung. Eskommt dann aus die Art der getauschten Waren, aus die Zahl der Fremden, aus dieFrage an, ob sie nicht bloß wirtschastliche Ausbeutung, sondern auch politische Herr-schaft, ja Knechtung der Einheimischen anstreben, wie z. B. die arabischen Händler inAsrika zu einem großen Teil aus klugen, kleinen Hausierern sich zu Despoten der vonihnen ausgebeuteten Negerstämme hinausarbeiteten. —
255. Die Handelspolitik der antiken Völker und Staaten ist unsheute zwar etwas mehr als srüher erschlossen, bleibt uns aber doch in vielen Punktendunkel. Wir versuchen das Wichtigste, was festzustehen scheint, kurz zusammenzufassen.Die Handelspolitik diefer Epoche knüpft an die Einrichtungen der ältesten Zeit, wiewir sie eben kennen lernten, vielfach an, geht aber mit der höheren wirtschaftlichenKultur der größeren Staaten doch weit darüber hinaus, nähert sich an einzelnenPunkten schon modernen Einrichtungen.
a. Die Phöniker hatten Hunderte von Handelsniederlassungen etwa 1600—700v. Chr. gegründet, sie aber meist nicht zu eigenen Staaten ausgeweitet; sie wurden daund dort z. B. durch die rasch aufstrebenden und gelehrigen Griechen von der KüsteKleinasiens , den Inseln des ägäischen Meeres relativ leicht von 1100—800 Vertrieben.Im Westmeere, zumal in Karthago, hielten sie sich länger. Über seine Handelspolitiksind wir etwas unterrichtet. Karthago hatte 800—600 v. Ch. in Numidien undim mauretanischen Spanien sich ein System von Bundesgenossenstädten und Unterthanen-landen angegliedert, 600—500 v. Chr. Sizilien und Sardinien teilweise unterworfen; esdehnte feine Machtsphäre bis aus die westasrikanische Küste und Südgallien aus; mit Etrurien hatte es zahlreiche Verträge geschlossen. Es scheint längere Zeit mit den griechischenKolonien, mit Massilia und anderen Feinden in dem heftigsten politischen und Handels-kampf gestanden, die Griechenstädte in der Hauptsache vom westlichen Mittelmeerbandelverdrängt, durch ein System von Handelsverträgen (2. Hälste des 6. Jahrhunderts)sich teils das Handelsmonopol gesichert, teils eine kartellartige Gebietsabgrenzung gegen-über den Rivalen vorgenommen zu haben, die dann jahrhundertelang im ganzen vor-hielt. Dabei hatte es die meisten seiner eigenen Bundesgenossen so in Abhängigkeit gebracht,daß aller fremder Handel zu ihnen über Karthago gehen mußte. Mit den Fremdenpaktierten die Punier so, daß sie für sich das größtmögliche Marktgebiet zum ausschließ-lichen Handel behielten. Mit den Etruskern hatten sie sich gegen die Griechen ver-bunden ; sie hatten jenen Korsika überlassen, dafür verzichteten diese aus den sardinischenHandel und den nach den ferneren spanischen Gebieten über das Kap de la Noa unddie Säulen des Herkules hinaus. Ähnlich waren die Verträge mit den Massiliern; diesesollten in der Hauptsache nur den Handel nach Norden und der Bai von Biskayabehalten. Der erste Handelsvertrag mit Rom , 509 v. Chr. (Datierung nach Nissen,Nitzsch, Meltzer) geht dahin, daß die Römer aus jeden Handel jenseits des schönen Vor-gebirges verzichten, daß Sizilien beiden Kontrahenten freisteht, daß die Römer nachKarthago, Sardinien und der lybifchen Bundesstadt Wohl handeln, aber nur in Gegen-wart staatlicher Beamter verlausen dürfen, welche nach der Zollzahlung für den Kaufpreishaften. Ähnliche Vertragsbestimmungen wie die letzteren sind im Mittelalter häufig,z. B. im Vertrag zwischen Ägypten und Genua 1290;»Derartiges räumt der stärkeredem schwächeren Handelsstaat ein, dem er gewisse Konzessionen machen muß, den er aberim ganzen in Schranken halten will und kann. Weiter versprachen die Karthager denRömern dafür, daß sie aus das ganze westliche Mittelmeer verzichten, kein Kastell inLatium zu bauen, keine Bundes- oder unterthänige Stadt Roms anzugreisen, eine etwain Latium eroberte Stadt den Römern auszuliefern. Jni zweiten Vertrag (348 v. Chr.)kommen die monopolistischen und Machttcndenzen der Punier noch mehr zu Tage: denRömern wird jetzt der Handel nach Sardinien und Afrika (außer nach der Stadt