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Die Hansische Handelspolitik.
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Haltes erwarben die Hansen für ihre Kaufleute und Handwerker das Recht, auch imWinter, jahraus jahrein zu bleiben, eigen Gewicht, eigene Packer, eigene Leichterfahrzeugezu brauchen, überall im Lande umher zu reisen, im Detail zu verkaufen; sie ließen sichFreiheit von allen Verkaufstaxen der Landesobrigkeit verwilligen, und was die Zöllebetrifft, niedrigere als die aller Fremden, oft als die der Bürger, oft sogar volle Zoll-freiheit, wo die Landeskinder Zoll zahlten; wo Wertzölle bestanden, sicherten sie sichaltherkömmliche niedrige Wertdeklarationen. Als die hanseatischen Privilegien imLondoner Stahlhof 1552 aufgehoben, 1554 wieder hergestellt wurden, berechnete derhansische Syndikus den Zollgewinn in elf Monaten aus 1,2 Mill. heutige Mark. AlsElisabeth den Tuchausfuhrzoll von 40 000 Tuchen etwas erhöhte, zahlten die Hansenstatt 2500 28 000 F; sie hätten 56 000 F gezahlt, wenn sie damals schon den anderenFremden gleichgestellt worden wären. Solche geradezu exorbitante Privilegien, dieeigentlich jede Konkurrenz ausschlössen, mußten den bittersten Unmut der Landeskinderund der anderen Nationen erregen. Nur die Italiener waren teilweise auch so stark wiedie Deutschen in England privilegiert.
So groß die politisch-diplomatische, die wirtschaftlich-maritime und zeitweisekriegerische Leistung war, welche so die Räte, Patrizier und Kaufleute und teilweiseauch die Handwerker der niederdeutschen Städte mit Aufrichtung dieser nordischenHandelsherrfchaft für einige Jahrhunderte vollbrachten, fo wenig gelang es doch demganz losen, stets nur durch schlecht besuchte Tagfahrten zusammengehaltenen Bunde vonetlichen 70 Städten, die Hunderte von Meilen auseinanderlagen, zu einer sesten unddauernden Verfassung zu kommen und neben die nordische äußere Handelspolitik eineinnere einheitliche Wirtschaftspolitik zu stellen. Auch bei der Politik nach außen, beidem was man in London, Brügge, Nowgorod erstrebte, versagten stets wieder vieleMitglieder. Das einzige Mittel des Zwanges, die Verhansung der widerspenstigenStadt, d. h. der Ausschluß aus dem Bunde, versagte oft; die ausgeschlossene Stadtmachte dann Handelspolitik auf eigene Faust, schloß sich den Gegnern, den deutschenoder nordischen Fürsten an. Ganze Quartiere des Bundes, wie die holländischen Städte,traten aus und prosperierten dabei; die preußisch-livländischen Städte konnten oft garnicht gehorchen, ohne sich selbst zu ruinieren. Wohl führte man einige Mal geineinsamglückliche Kriege, erhob den gemeinsamen Pfundzoll, schuf ein einheitliches Seerecht,einige kleine Vereinigungen in der Gewerbepolitik (wie z. B. einheitliche Größe der Bier-und Heringstonnen). Und was Wohl das Wichtigste war, man ermäßigte das harteFremdenrecht für die Hansestädte unter sich weitgehend: jeder Hansebürger darf in derandern Hansestadt als Gast weilen, Bürger werden, dort in Gesellschaft treten, Frachtdort nehmen, Schiffe und Schiffsparten kaufen u. f. w. Aber auch in dieser Beziehungwurde doch keine volle Einheit des hansischen Bürgerrechts erzielt; jede Stadt behieltsich allerlei in Stapel- und in anderen Fragen vor. Und ebenso wenig behandelte maunun in allen Hansestädten die Buten-(Nicht-)hansen gleich, wenn auch gewisse Grundsätzein der Behandlung derselben mehr und mehr siegten; z. B. darf kein Butenhanse aufeinem hansischen Comptoir je aufgenommen werden, keiner soll nichthansische Schiffebefrachten; auch Schiffe sollte man im 15. Jahrhundert den Butenhansen nicht ver-lausen, ja sie nicht einmal für sie bauen; das letztere Gebot konnte ein blühender Schiffs-bauplatz wie Danzig freilich nicht anerkennen. Die Schiffahrtspolitik war eine ähnliche,vielleicht zeitweise noch strengere als die der späteren englischen Navigationsakte.
Die wesentliche und letzte Ursache der innern Uneinigkeit des Bundes lag in seinergeographischen Zerstreutheit und den ganz heterogenen Handelsinteressen, welche dieeinzelnen Städte, von ihren nordischen Privilegien abgesehen, hatten. Diese Divergenzmachte es so schwierig sür Lübeck , ähnlich zur herrschenden Macht zu werden, wie esAthen im attischen Seebund, Venedig gegenüber seinen dalmatischen und lombardischenStädten geworden war; es kam dazu, daß viele Hansestädte zugleich im territorialenVerbände standen, daß die Hansestädte nirgends zu größeren Landgebieten sich aus-weiteten, so nicht zu einer Verbindung mit großen Landesinteressen kamen, daß derkaiserlichen Gewalt ein Verständnis für ihre Interessen ganz fehlte. Lübeck hatte