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Preise, nur die Lohne nicht. Die Welthandelsstraße, die bisher von Venedig überDeutschland nach Antwerpen ging, verlegte sich nach dem großen Ozean und dessenKüstenplätzen. Während Portugal, Spanien, Frankreich, Holland, England , auch dienordischen Reiche sich monarchisch konsolidierten und wirtschaftlich emporkamen, lebteDeutschland in der langen Friedenszeit 1450—1620 gemächlich dahin, in trägemSchlendrian; die religiösen Kämpfe machten vollends eine einheitliche politisch-wirtschaft-liche Reform unmöglich. Als der 30 jährige Krieg zu Ende ging, war das Reich ver-armt; es hatte fchon seit 1550 im ganzen stagniert. Die Geldwirtschaft und derHandel gingen nun zurück, die Naturalwirtschaft nahm wieder zu; die früheren blühendenReichsstädte verkümmerten und verarmten von 1600—1800, sie wurden immer engervon den sie umklammernden Fürstentümern eingeschnürt, gehindert und lahmgelegt.
Von den paar hundert Fürstentümern war die Mehrzahl noch weniger als dieReichsstädte wirtschaftlich fähig voranzuschreiten; die 10—15 größeren aber wurdenseit 1500 mehr und mehr politisch und wirtschaftlich die führenden, den Fortschrittvertretenden Organisationen (vergl. I S. 299—300). War ihr Wohlstand mäßig,blieben die Formen ihrer Finanz, ihrer Verwaltung hinter denen der Reichsstädte nochlange zurück, fo hatten sie doch eines voraus, nämlich daß sie unter einer erstarkendenStaatsgewalt größere Gebiete, 10 000—50 000 ^ra, eine Reihe von Städten, nebenden Städten weite Gebiete der Gruudherrschasten, des Platten Landes, grö^-re Strom-teile und Stromgebiete zusammensaßten, deren widerstrebende Interessen sie nach undnach einigermaßen auszugleichen versuchten. Sie konnten so dem Bedürfnis einermodernen Handelspolitik, wenn auch noch in teilweise recht unvollkommenen Anfängen,genügen, während die Reichsstädte auf dem Standpunkt der Wirtschaftspolitik verharrten,der dem 12.—14. Jahrhundert entsprochen hatte.
Die größeren Territorien wurden bis auf einen gewissen Grad politisch und wirt-schaftlich einheitliche Körper durch die Ausbildung der einheitlichen Landesgesetzgebung,durch die territoriale Centralisierung des Münzwesens, der direkten und indirektenSteuern, des Zunft- und Gewerberechts. Das Land erschien mehr und mehr als eineinheitliches Ganzes, dessen Produktion vor allem den Landeseinwohnern dienen sollte,dessen Handel, Verkehr, Schiffahrt man im Landesinteresse beeinflussen und leiten wollte.Hatten bis ins 16. Jahrhundert z. B. in Brandenburg die Städte die Verhandlungenmit den Nachbarn über Handel und Schiffahrt geführt, nach 1550 ging diese Funktionauf die Landesregierung über. Die Städte, die Mitglieder der Hansa gewesen, schiedenaus ihr aus; allerwärts suchten von 1440—1750 die Fürsten die alte reichsstadtartigeselbständige Politik der Städte zu brechen. Wo man stadtwirtschaftliche Einrichtungenbeließ, ja sie befestigte oder verteidigte, wie z. B. die Stapel-, Straßen-, Meßrechte dergroßen Städte, in Sachsen die Leipzigs, in Schlesien die Breslaus , da geschah esim Landesinteresse, während man zugleich die entsprechenden Rechte der kleinen Städtebeseitigte oder beschränkte. Der anarchische Privat- und Lokalkrieg zwischen Stadtund Land um Landhandwerk, Landbrauerei, städtischen Wochenmarkt und seine Preise,um Zulassung sremder Hausierer, um die Bringung der Rohprodukte auf den nächstenstädtischen Markt oder Über die Landesgrenze hinaus verwandelte sich durch Landtags-abschicde und fürstliche Ordnungen in einen Friedenszustand, den man vom Standpunktder überwiegenden Landesinteressen zu fixieren suchte. Die Interessen der Junker undder Städte standen sich dabei vom 15.—17. Jahrhundert in den meisten nord- undostdeutschen Territorien schroff gegenüber. Wo die ständische Junkerherrschaft politischPlatz griff, siegte sie auch aus diesem wirtschaftlichen Gebiete; aber der Zustand warimmer besser, als die lokale Anarchie im übrigen Deutschland . Alle Fragen der eigent-lichen territorialen Handelspolitik, vor allem die der ganzen Landesein- und aussuhr,des Zoll-, des indirekten Steuerwesens, standen unter dem Einfluß dieser Tendenzen.
Aus- und Einfuhrverbote für gewisse Güter hat jede ältere politisch-geographischeGemeinschaft teils dauernd, teils zeitweise gekannt: das Dorf und die Mark, späterdie Stadt, jetzt das Territorium. Die Ausfuhr aller wertvollen Naturprodukte wieVieh, Getreide, Holz, Metalle erschien jahrtausendelang dem alten naiven Gemeinschafts-
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1,-6, Aufl. 37