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Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen.
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gesühl der Genossen als eine Gefährdung der Versorgung der eigenen Gemeinschaft;man verbot sie bald ganz, bald gab man den Gliedern der Gemeinschaft ein Vorkaufsrechtoder erhob gewisse Steuern und Zölle für die Ausfuhr. Daher beginnt das Landes-zollwesen so ziemlich überall mit Ausfuhrzöllen. Die Tendenzen dieser Art haben sichin den Städten und Stadtstaaten des Mittelalters besonders energisch ausgebildet;man hat sie auch als aggressive Mittel ausgebildet; die Städte verhängten oftmalsSperren untereinander für allen Handel. Straßburg hat wiederholt den Rheinhandelgesperrt. Die Ausfuhr der notwendigen Lebensmittel verboten die meisten älteren Städte,wenn die Versorgung bedroht erschien. Und wenn in älterer Zeit diese Sperren undVerbote nicht immer große Wirkung ausübten, weil der gesamte Handel doch keinesehr erheblichen Mengen umsetzte, weil der Verkehr doch mehr nur sporadisch thätigwar, je mehr der Handel zunahm, desto stärker wirkten sie doch. Die zunehmende Ein-heit der Territorien und Staaten ließ nun die städtische Sperrpolitik als einen Ana-chronismus erscheinen; die Aus- und Einfuhrverbote, die Sperren mußten von denStädte- auf die Landesregierungen übergehen. Es geschah in Deutschland zuerst imOrdensstaat, im 16. Jahrhundert in Brandenburg , Pommern und anderwärts. Meisthaben die Landeshauptstädte, z. B. Stettin und Magdeburg , sich erst nach langemKampfe darein gefügt, daß sie nicht mehr im Stadtinteresse allein die Getreideausfuhrverbieten sollten. Die Wollausfuhr haben bis gegen 1500 oft auch die Städte erschwert,dann machte das Reich 1548—1559 einen vergeblichen Versuch derart; endlich gingdie ganze Ordnung der Wollmärkte und der Ausfuhr auf die Territorien über. DieArt, wie die Aus- und Einfuhrverbote begründet und durchgeführt werden, ist nochlange eine naive, unvollkommene. Man verbietet z, B. in Österreich die Zinneinfuhrfür einige Zeit, weil das inländische Zinn nicht genug Absatz finde. Die bayrischeLandesordnung von 1557 meint, zu Anrichtung eines wohlseilen Kaufes sei nichtsförderlicher, als daß die Pfennwerte so viel wie möglich in und nit außer Landes ver-kaust werden. Kursachsen verbietet 1621 die Ausfuhr des sehr seltsam gewordenenEisens, bis Landstände und Unterthanen sich genügend versorgt hätten. Da meist nochjede sichere Bewachung der Außenzollgrenze fehlte, mußte die Durchführung sehr un-vollkommen sein. Aber immer steigern sich in den deutschen Territorien, wie in dengrößeren Staaten die einschlägigen Maßregeln und deren Handhabung von 1400—1700.Die Landeszollverwaltung wird verbessert, wenn auch zunächst mehr im fiskalischenInteresse, und ohne daß eine wirklich strenge Kontrolle eintritt; ein Landesgrenzzollsystementsteht. Das bisherige lokale Fremdenrecht beginnt, sich in ein territoriales umzubilden.Die Sorge für das Gedeihen der territorialen Brauerei beginnt^ mit den territorialenMalz- und Biersteuern.
Jmnier sind die Ansätze zu dieser deutschen territorialen Handelspolitik auch bis1650 noch mäßige. Die Territorien sind zu klein, zu wenig arrondiert, zu wenig amMeer gelegen, umfassen teilweise die alten bedeutenden Städte nicht; die Regierungenwaren noch zu schwach, teilweise von ständisch-feudalem Drucke beherrscht. Sie sindvielfach über die Stadtwirtschaftspolitik und die der Grund- und Gutsherrschasten nichtrecht Herr geworden. Erst in Brandenburg-Preußen und Österreich wurde es von1640—1700 an wesentlich anders.
d. In England hatte die starke normannische Militärmonarchie die alte Klein-staaterei überwunden; die feste Centralgewalt schus Frieden, Gedeihen der Landwirtschaftund der Städte, der französische Besitz der Könige mancherlei Verkehr dahin; eineerhebliche Fischerei und Schiffahrt war im Mittelalter die Folge der Jnsellage und dergroßen germanischen Einwanderung von Küstenstämmen gewesen. Aber das Land warbis ins 13. und 14. Jahrhundert ein im ganzen armes, agrarisch-kriegerisches geblieben;und die Thronstreitigkeiten, die Kämpfe der Adclsfaktionen, die langen Kriege mitFrankreich brachten es wirtschaftlich noch weiter im 14. und 15. zurück. Hauptsächlichdie alte Schiffahrt ging vom 13. bis ins 15. Jahrhundert mehr und mehr unter, diePflicht der Hafenstädte, ihre Schiffe zu königlichem Dienst zu stellen, war zu drückend;der Schiffsbau machte anderwärts mehr Fortschritte; die hansische, flandrische, gascogner