Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
Seite
601
Einzelbild herunterladen
 

1059)

Die Berechtigung des Merkantilsnstems,

001

tilistischen Brutalitäten, die sich die Großmächt? erlaubten, ein schon im 18. Jahrhundertviel besprochenes Gleichgcwichtssystem, das dann den großen Teil des 19. Jahrhundertsund bis heute vorhielt, das neben den großen Mächten die kleinen erhielt und sie wirt-schaftlich vorankommen ließ.

Von den einzelnen merkantilistischen Maßregeln waren gewiß recht viele salsch;viele erreichten ihren Zweck nicht. Auch die richtig geplanten und ausgeführten habenmit ihrem starken Eingriff in bestehende Verhältnisse ost nicht sosort, sondern erstspäter dazu beigetragen, den Wohlstand zu heben; sie haben meist nicht direkt Industrie,Absatz, Handel schaffen können, mehr nur indirekt über Schwierigkeiten weggeholfen,psychische Kräfte entwickelt, den Nationalgeist gehoben, das Zutrauen der Geschäftsweltgestärkt, da und dort an Stelle zu schwächlicher individueller Aktionen die staatlicheGesamtkraft gesetzt. Das ganze System erzeugte die stärkste und innigste Verbindungvon Staat und Volkswirtschaft, die bisher in größeren, geldwirtschaftlich entwickeltenStaaten vorgekommen war.

Es lag in der Natur der Sache, daß für die neuen großen und schwierigen Auf-gaben den leitenden Staatsmännern ebenso oft die Einsicht, der weite Überblick, die breiteKenntnis der komplizierten nationalen und internationalen Verhältnisse fehlte, wie dieMöglichkeit, die rechten ausführenden Organe, integre Beamte, gutes Zollpersonal, lautereKolonialgouverneure u. s. w. sich zu schaffen. Nur tastend, immer wieder fehlgreifend,probierend kam man vorwärts. Es ist so verständlich, daß nur wenige große Staats-männer, sowie in jedem Lande nur wenige Epochen als die erscheinen, die das Merkantil-system glänzend und ganz erfolgreich durchgeführt haben. Es ist ebenso begreiflich, daßder schwer Verantwortliche und schwierige Gebrauch politischer Macht für wirtschaftlicheZwecke so notwendig er war, um die neuen Staaten zu schaffen, sie finanziell zuheben, ihren Handel auszubilden immer wieder übers Ziel hinausschoß und miß-braucht wurde. Und es konnte ferner nicht anders sein: das wissenschaftliche Nach-denken über diese großen Zusammenhänge mußte zunächst teilweise fehlgreifen, mußteam Äußern haftend, den Geldbesitz, die Jndustrieförderung, gewisse Handelszweige schiefbeurteilen, mußte zu voreiligen Generalisationcn kommen; aber das Gesamtziel dermerkantilistischen Politik war doch zunächst das richtige.

Wir versuchen uns die notwendigen Kehrseiten des Systems, die Haupt-irrtümer seiner Theorie noch etwas klarer zu machen.

Der Grundgedanke des Systems, daß die Staatsgewalt ihre Macht für die wirt-schaftlichen und Handelszwecke brauchen solle, lag im Wesen der neueren Staatsbildung,der geldwirtschaftlichen Arbeitsteilung, des stark anwachsenden internationalen Groß-handels, der Ausdehnung der europäischen Kultur auf alle Erdteile. Auch in aller Zu-kunft werden alle großen Kulturstaaten immer wieder an den Punkt kommen, wo sienach innen und außen die politische Macht für wirtschaftliche Zwecke einfetzen müfscn.Die entgegenstehende Vorstellung, Staatsgewalt und Wirtschastszwecke gänzlich zutrennen, ist unhaltbar. Nur handelt es sich natürlich in bezug aus ihre Verbindungdarum, die richtigen Voraussetzungen hierfür zu finden und dem entsprechend bestimmteMaße und Grenzen einzuhalten. Es giebt einen richtigen und falschen Machtgebrauch,einen gerechten und ungerechten, einen maßvollen und einen maßlosen. Die ganze Zeitdes Merkantilismus neigte im Inneren und nach außen zur Überschätzung und Über-spannung der staatlichen Machtbenutzung. Im Inneren, weil dem aufgeklärten Despo-tismus die Gegengewichte fehlten; das Übermaß von Polizei- und Staatszwang inwirtschaftlichen Dingen erzeugte zuletzt das Gegenteil: die optimistische und individua-listische Freiheitslehre. Und doch hatte der Machtgebrauch nach innen immer einenatürliche Schranke, die nach außen fehlt: das starke solidarische Gefühl der einheit-lichen Gesamtinteressen, des Gesamtwohles, die Rücksicht auf die einzelnen Teile, be-sonders die schwächeren. Nach außen fehlt dieses Korrektiv. Und daher zumalda das Völkerrecht noch so roh und unentwickelt damals war so leicht Macht-mißbrauch jeder Art gegen andere, zumal die schwachen Staaten, gegen die Kolonien,gegeu unterworfene Stämme anderer Rasse. Wo freilich in den Zeiten des Merkantil-