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Die Reichstags-Verhandlungen über Münzreform und Bankwesen : (24. u. 25. Febr. 1880) / hrsg. und eingel. von Ludwig Bamberger
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Sache selbst ein unheimliches Zwielicht zurück, denn sie schaffen eine höchsteigenthümliche Lage. Die Reichsregierung, es sei gestattet, dieseueuphemistischen obwohl inkorrekten Ausdruck zu gebrauchen die Reichs-regierung meint, sie müsse besondrer Umstände wegen durch eine starkeInitiative des Reichstags ausdrücklich dazu gezwungen werden, in Durch-führung der Mnnzreform fortzufahren; andrenfalls sie die Verantwortlich-keit der mit dieser Maßregel verbundenen Folgen nicht tragen könne oderwolle. Heißt das nicht die Rollen umkehren? Weun die Exekution einerMaßregel nach dem Sinn der Gesetzgebung und dem bisher eingehaltenenGeschäftsgang so selbstverständlich ist, wie die Durchführung der Münz-reform, so könnte eine Regierung ans den Gedanken, diese Aufgabe fallenzu lassen, nur kommen, falls ein Zuruf des Reichstages sie plötzlich irremachte. Zudem sie mit einem male ohne einen solchen Ruf nahe am Zielestehen bleibt, sich umschaut und nicht weiter gehen zu wolleu erklärt, wennman ihr nicht den Auftrag erneuere, schafft sie ein ganz abnormes Ver-hältniß und eine nie dagewesene Verlegenheit. Sie schiebt in einer schwie-rigen wirthschaftlichen Frage dem Reichstag eine Initiative zn, die sonstdieser Körperschaft nicht eingeräumt zu werden pflegt und für den be-sonderen Fall noch weniger als im Allgemeinen der Natur der Sache ent-spricht. Denn die Münzreform ist ein ganz aus der Initiative der Re-gierung hervorgegangenes und in allen Hanptpuuktcn nach ihren Vorschlägenangenommenes Gesetz, und die Aufforderung zum Vollzug eines solchenGesetzes hat eine Regierung nicht erst abzuwarten, sondern nur etwaigenentgegengesetzten Abmahnungen ihr Ohr zn leihen, falls sie ihr in maß-gebender Form in den Weg treten. Wenn die Regierung nnr das Gesetzvollzieht, so übernimmt sie keine nene Verantwortlichkeit; aber sie schafftkünstlich eine nene Verantwortlichkeit für die Volksvertretung, iudem sieihre eigene Handlungsweise von der Bedingung eines nen zu ertheilendenAuftrages abhängig macht.

Diese Umkehr der Verhältnisse arbeitet denen in die Hände, welchedie gesetzlichen Zustände Deutschlands in dem für jede Störung so em-pfindlichen Geldwesen dadurch iu Verwirrung zn bringen suchen, daß siedie Durchführung unsrer Münzresorm nicht als das behandeln was sie ist,nämlich als die von selbst gebotene Fertigstellung eines beinahe vollendetenBaues, souderu als eine erst von Grund aus zn beginnende nnd noch inFrage stehende Neuerung. Nichts ist verhängnißvoller für ein Land, alsdies ewige Wiederanfechten eines gesetzlichen Znstandes, in dem es sichbereits eingerichtet hat und sogar in überraschend glatter nnd befriedigenderWeise zurecht gefunden hat.

Mit dieser ganz willkürlichen Auffassung, als handle es sich um einefreventlich herbeizuführende Nenernng, der man erst den Eingang gewährenmüsse, hängt auch die Taktik zusammen, welche es darauf anlegt, die Ver-theidiger des deutschen Münzgesetzes alsGoldsanatiker" hinzustellen. In der

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