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dem Könige Friedrich II. vor, der es aber nicht für gut fand,«auf das eingereichte Project wegen der damit verknüpftenSchwierigkeit zu entriren». Später fand sein verbesserter Plangute Aufnahme seitens des Grofs-Kanzlers von Carmer, nach-dem auf der Grundlage des zuerst eingereichten Büring’schen Projects die «schlesische Landschaft» von schlesischen Grundbesitzernerrichtet worden war. Die Verbesserungen bestanden wesentlichdarin, statt der Hälfte zwei Drittheile des Werthes Pfandbriefeauf Güter zu geben und dann das System auch auf den städti-schen Grundbesitz auszudehnen. Es entstand nun nach undnach eine gröfsere Anzahl von Credit-Instituten, sogenannte«Landschaften», in den verschiedenen Provinzen Preufsens, dierücksichtlich des bei ihnen eingeführten Instituts der Pfandbriefedem preufsischen Staate durchaus eigenthiimlich sind.
Die Hauptidee dieses Creditsystems, das bei dem Schlufsdes 18. Jahrhunderts fast in allen Provinzen Preufsens in Credit-Instituten zur Anwendung kam, gipfelte darin, zwischen Grund-besitzern und Besitzern von Capitalien zu vermitteln. Die zueinem Verbände zusammengetretenen Gutsbesitzer wollen demeinzelnen Grundbesitzer innerhalb einer gewissen Werthgrenzeseines Besitzes Geld verschaffen und den Capitalisten, als Gläu-bigern, werden Schuldverschreibungen (Pfandbriefe) gegeben undfür die Zinsen wie für Rückzahlung des Capitals wird seitens derLandschaft Garantie geleistet. Bei den «alten Landschaften»,deren Hypothekenbriefe unter dem Namen «alte Pfandbriefe»cursiren, sind dies Hypotheken-Documente au porteur, unterBeobachtung sehr specieller Control-Vorschriften angefertigt undstückweise nach der Nummer, gleich als wären sie selbst Credi-toren, auf das als Specialfond dienende Gut eingetragen. DerPfandbrief-Inhaber kann sich wegen Zinsen und Rückzahlung desCapitals an das auf dem Pfandbrief verzeichnete Gut halten.
Die neueren Landschaften haben dieses unmittelbare Ver-hältnifs einer Individual-Hypothek aufgehoben. Die von ihnenbeliehenen Grundstücke werden mit den Darlehnen als Hypo-theken für die Landschaft belastet, welche für ihre erworbenenHypotheken-Forderungen Pfandbriefe ausgiebt. Diese sind untersich gleichwertig; der Pfandbrief-Inhaber hat sich wegen Capitalund Zinsen lediglich an die ihm persönlich verhaftete Landschaftzu halten. Es besteht bei den neuen Landschaften gewöhnlich
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