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Das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und die Hypotheken-Banken / von Julius Basch
Entstehung
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von Grundcredit-Instituten mehr zu befassen. Es fandenMinister-Conferenzen vom März bis Juni 1857 statt, in welchenneue Pfandbrief-Institute in Vorschlag gebracht wurden. Manperhorrescirte nicht mehr die Bildung von Actiengesellschaften,die sich mit dem Realcredit befassen wollten; man hielt es imPrincip für unbedenklich, ihnen zu concediren die Ausgabe vonHypotheken-Rentenbriefen bis zum iofachen Betrage des Actien-Capitals und bis zur Hälfte des gemeinen Werths der beliehenenGrundstücke.

In den nächsten Jahren verliefsen die Bestrebungen zur He-bung des Grundcredits den Weg, den sie bisher verfolgt hatten,die Grundcreditfrage durch eine allgemeine gesetzliche Regelungzu lösen und zogen den Weg vor, der zur Befriedigung der ein-zelnen zum Vorschein kommenden Bedürfnisse durch Gründungvon Bodencredit-Instituten führen sollte. Wir gedenken zuerstder Vorschläge, welche von dem königl. Landesökonomie-Colle-gium gemacht wurden, das sich in Vertretung der Interessender Grundbesitzer fortgesetzt mit dieser Frage beschäftigte. ImJahre 1861 fafste das Collegium eine Anzahl von Resolutionen,die sich auf den Grundcredit bezogen, die jedoch nur allgemeineAnschauungen und Rathschläge enthielten. Sie gipfelten in demAnerkenntnifs der Verschuldung des Grundbesitzes, der Nothwen-digkeit einer Verbesserung des Hypothekenwesens und in derEmpfehlung von Associationen derer, welche den Credit brauchen,also der Grundbesitzer selbst. Der gegenwärtige Director desstatistischen Bureaus Dr. Engel wurde, da er seine Zweifel gegendie praktische Wirksamkeit jener Resolutionen aussprach undmeinte, dafs ganz andere Mittel in Bewegung gesetzt werdenmüfsten, um dem Capitalbediirfnifs der ländlichen und städtischenGrundbesitzer zu Hilfe zu kommen, von dem Landesökonomie-Colle-gium mit der Ausarbeitung eines Promemoria hierüber betraut.Dieser Auftrag gab ihm Veranlassung zur Abfassung einer Schrift,betitelt: «Der Grundcredit und das Capitalbedürfnifs des Grund-

besitzes befriedigt durch eine Preufsische Boden - Creditbank».Engel legte in dieser Schrift Gewicht auf das Princip der Asso-ciation von Capitalisten, als der Gläubiger im Gegensatz zudem bisher bei allen Versuchen zur Hebung des Grundcreditsfestgehaltenen Grundsatz der Association der Schuldner. Engellehnte sich in seinen Ausführungen an die Einrichtung des