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Das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und die Hypotheken-Banken / von Julius Basch
Entstehung
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werden. In demselben Gesetzentwurf sind auch die Normen fürdie Errichtung von Actien-Hypothekenbanken aufgestellt. DerEntwurf fiel im Abgeordnetenhause; es widerstrebte selbst derconservativen Partei, dafs eine Staatsbank durch unkündbare Be-leihung des etwa halben Werthes alles Grundbe sitzes der Monarchiesich ideell zum Miteigenthümer des Grundbesitzes des Landesmachen würde. Die Verbindung eines Banquiergeschäfts miteinem Realcredit-Institut galt als zu gefährlich. Eine dagegenvon Behr und Genossen vorgeschlagene Resolution, die die Be-förderung von auf dem Princip der Solidarhaft sich haltendenLandschaften aussprach, fand Annahme.

Im Frühjahr 1868 veranstaltete der Bundesrath des Nord-deutschen Bundes eine Enquete, um dadurch zu einer möglichumfassenden Vorprüfung der Frage zu gelangen , ob auf dem Ge-biete des Hypotheken-Bankwesens die Füglichkeit einer Erleichte-rung des Realcredits geboten sei. Ueber den Erfolg dieser En-quete äufsert sich Dr. Engel*), dafs man nicht sagen kann, dafssie viel Neues über die Frage des Grundcredits zu Tage geförderthätte. Dies konnte übrigens kaum erwartet werden. Und fernermeinte er: von Personen, die mit dem Hypotheken-Bankwesenvertraut waren, wurde Niemand gehört; denn die beiden Ban-quiers, die gefragt wurden, bewiesen durch ihre Aussage undAntworten, dafs ihnen das Wesen der einzelnen Kategorien vonGrundcredit-Instituten zu nicht geringem Th eil eine terra incognitawar. Die den Befragten vorgelegten, systematisch geordnetenFragen zerfielen in 10 Abschnitte mit 7 Unterabtheilungen und9 Specialfragen. Ihr Inhalt war folgender: 1. Welche Grundlageist für die Grundcredit-Institute die geeignetste, um ihren Zweckzu fördern. Ist der von der Mehrzahl solcher Institute gewählteWeg der Gewährung unkündbarer Darlehen mit Amortisations-verpflichtungen und die Ausgabe von unkündbaren auf den In-haber lautenden Schuldverschreibungen der richtige? 2. Worinsind die Ursachen zu suchen, wenn solche Institute nicht ihrenZweck vollkommen erreicht haben? 3. Liegen die Hindernisseeiner erfolgreichen Wirksamkeit in den von den Instituten ge-wählten Formen, der Vergesellschaftung creditsuchender Grund-besitzer, der Actiengesellschaften, und wie können diese Hinder-

*) S. a. a. O.