Von dem Participio. §.463.469. 2^
z. Ost ist das Participium eines wurzelhaftenVerbi mit Ableitungssylben versehen morden, ob-gleich das Verbum selbst mit dieser Ableitungssylbenie üblich gewesen: beredt, beschaffen, bewan-dert, erlogen, abgeneigt u. s. f. Besonders ge-hören dahin viele mit ver, welche einen hohen Gradder von dem Wurzelworte bezeichneten Beschaffen-heit bedeuten, und oft gleichfalls in thätiger Bedeu-tung gebraucht werden: verrucht, verbuhlr, verssoffen, verwegen, verschlagen, verschmilzt,verschwiegen u. s. f. Die Sprache des gemeinenLebens hat dieser Wörter noch viel: verschämr,verfressen, verleckerr, verlogen, verhurt u. s. f.welche ihrer oft sehr merklich thatigen Bedeutung un-geachtet, doch ohne Bedenken concrescieret werden.
4. Bey vielen findet sich gar keine Spur einesVerbi, und diese sind bloß nach dem Muster derParticipien von andern Wurzelwörtern gebildet;verteufelt, verhenkerr, gesittet u. s. f.
Was folgt hieraus anders, als daß die Parti-cipia Prateriti nicht mit klarem Bewußtseyn ihrerBestimmung und Bedeutung, sondern nur nachsehr dunkeler Empfindung gebildet und ausgebildetworden, so wie man ungefähr und dunkel empfand,daß sich ihre Form zu Bezeichnung des jedesmahli-gen Begriffes schicke. Wie viel werden unsereneuern Sprach-Reformatoren, welche immer vonAnalogien und allgemeinen Grundsahen träumen,von welchen sie doch selbst nur dunkele Begriffe ha-ben, hier nicht aufzuräumen finden!
§. 469. In den mittlern Zeiten versuchte man Partici-in den Oberdeutschen Mundarten ein Participium pmm Z«Fmmi, oder vielmehr ein Participium passi» ^ri.
VUN!