Zs i.TH. 2.Abschn. 8. Kap.
VUIN zu bilden, welches aus deni Participio Prä.sentis bestand, dem man nur die Partikel zu vor-setzte: die zu entrichtenden Abgaben, welcheentrichtet werden sollen oder müssen, die zu besor-gende Gefahr, welche zu besorgen ist. Daß die-ses Participium nicht aus dem Innern des Deut-schen Sprachgebrauches geflossen, sondern ganz nachdem lateinischen Participio Futuri Passiv! ans nc!u»gemodelt ist, erhellet unter andern auch daraus, weiljedes Deutsche Participium ursprünglich ein Adver-bium ist, liebend, geliebt, dieses aber, gerade sowie das lateinische von seinem Entstehen an ein Ad-jectiv oder Beschaffenheitswort ist, und daher auchnicht ohne Concretion, oder als ein Adverbium ge-braucht werden kann; denn noch hat niemand ge-sagt, die Gefahr ist zu besorgend, die Abga-ben sind zu entrichtend. Eben darum, weil esursprünglich ein Adjectiv und kein Adverbium ist,kann es auch nicht gesteigert werden. Da es nunin aller Betrachtung der Deutschen Sprache fremd,und ihrem ganzen Baue entgegen ist, so hat die ed-lere Schreibart es auch wieder veralten lassen, ob esgleich im Oberdeutschen und den gemeinen Sprech-arten noch völlig gangbar ist. Für hochzuehren-der Herr, sagt man nicht allein richtiger, sondernauch in der That schicklicher hochgeehrtester.
Ich will bey dieser Gelegenheit noch etwas vondem so genannten Gerundio sagen, weil ich es beydem Verbo übersehen habe. Man belegt mit die-sem Nahmen den Infinitiv, wenn er das WörtchenZU vor sich hat, und alsdann entweder eine Absicht,ich komme zu essen, oder den Begriff, daß etwasgeschehen kann oder muß, andeutet, das ist nichtZU essen, was ist zu thun? Daß man dieser Art
des