Von den Präpositionen. §.507. 502. uz
von Präpositionen spricht, wo doch nichts als einAdverbium ist. Noch seltsamer ist es, alle Partikeln,mit welchen Verba zusammen gesetzt werden, z. B.die Vorsylben be, ge, enr, er, ver, zer, un, mißu. s. f. Präpositionen zu ueimcn, welches sie doch inkeinem Falls werden können. Nur alsdann könnendie mit Verbis zusammen gesetzten Umstandswör-ter Präpositionen heissen, wenn sie wirklich daöVer-hältniß eines selbständigen Dinges gegen den Be.griff des Verbi bezeichnen, wenn folglich erweislichist, daß der Casus des Substantives von ihnen undnicht von dem Verbo herrühret; z. B. den tValddurchlaufen, einem beystehen, welche so viel sa-gen wollen, als durch den ganzen lVald lau-fen, bey einem stehen, wo folglich der Casus vondem UmstandSworte herrühret, daher es hier aller-dings eine Präposition ist.
§. 501. Indessen rühret dieser Casus nicht ei- Woher ihkgentlich von der Präposition, sondern von dem Ver- Casus riiö-hältnisse her, welches sie bezeichnet, welches darauserhellet, daß diejenigen Sprachen, welche vollständi-ge Casus-Zeichen haben, dieses Verhältniß bloßdurch den Casum ausdrucken, wenn die Deutsche und andere Sprachen eine Präposition nöthig haben.Da aber die Präpositionen dieses Mangelhafte inder Declination ersetzen, und solche Verhältnisse be-zeichnen, welche die Casus uicht allein ausdruckenkönnen, so kann man die gewöhnliche Vorstcllungs-art, daß sie gewisse Casus regieren, ohne Nach-theil immer beybehalten, ob sie gleich ein wenig un-eigentlich ist.
§. 502. Wäre die Sprache nach klaren Begris- Bildungfen erfunden und ausgebildet worden, so würden die ^' Pmp?sRedelheile vermuthlich eine eigene Biegungssylbe »u»"?».Adel. jO.Spr. U.V. H erhal-