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Bd. 2 (1782)
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Von den Präpositionen. §.506. «9

§. 526. Halb ist von dem im Hochdeutschen Halb, hahveralteten Substantivs die Halbe, die Seite, ab- b"'- hal-gerissen, oder vielmehr die Wurzel desselben; hal-den und halber aber sind vermittelst der Ablei-tungssylben en und er davon gebildet. Die bey-den letztern unterscheiden sich daher auch in der Be- 'deutung sehr merklich von dem ersten, indem halb .nur noch in eigentlichem Verstände das Verhältnißdes Ortes, die Gegend oder Richtung bezeichnet,aber nur noch in den Zusammensetzungen außer-halb, innerhalb, oberhalb und unterhalb üb-lich ist: innerhalb der Sradc wohnen, außer-halb der Ringmauer seyn, unterhalb des Flus-ses, oberhalb des XValdes, über dem Walde,an der obern Seite oder Gegend desselben. ImOberdeutschen hänget man das halb noch mehrernSubstantiven an, Umstandswörter daraus zu bil-den, jonnenhalb, südwärts, gegen Süden, nord-halb, gegen Norden. Ein Fehler ist es, wennman diese Wörter mit dem Dativ verbindet, z. B.innerhalb drey Tagen, welcher Fehler doch daherrühret, weil man den Casum an dem Substantivebezeichnen wollen, welches doch im Plural nichts alsden Dativ bezeichnen kann; folglich richtiger inner-halb dreyer Tage.

Halben und Halber werden nur im figürlichenVerstände gebraucht, einen Bewegungsgrund zu be-zeichnen, wie wegen und willen, und stehen alle-mahl hinter ihrem Nennworte: ich thue es derFreundschaft halben, deiner Laster halben,die 5Velt ist nicht allein des Menschen halbererschaffen, ich habe ihn noch einiger Sachenhalber ;u sprechen, Alters halben oder halderhätte er noch lange leben können, Gewissenshalber zu etwas verbunden seyn, Scheins

H 4 halber.