I. Th. 2. Abschll. lO. Kap.
halber. Halben und halber sind sowohl der Ab-leitungssylbe, als dem Gebrauche nach völlig gleichbedeutend; nur scheint halber lieber dann zu stehen,wenn das Substantiv keinen Artikel hat, erroasGervinnstes halber thun, und des Gervinnsteshalben, obgleich dieser Unterschied, der denn amEnde doch auch nur willkührlich ist, nicht allemahlbeobachtet wird. Dieses halber mit seinem Sub-stantive zusammen zu ziehen, Scheinshalber,Berhenshalber, Ehrenhalber, hat weder GrundnochNuhen. Wohl'aber wird halben mit den Pro-nominibus zusammen gezogen, da denn die Posses-siva noch das c euphonicuin in die Mitte nehmen,meinethalben, deinechalbcn, femethalben, ih-rethalben, unserrhalben, eurethalben. Siehevon dieser Form, welche doch der vertraulichenSprechart am angemessensten ist, mein Wörterbuch,v. Dein, wo zugleich die Geschichte derselben kürz-lich angeführet worden. Andere Pronomina be-kommen dieses t nur im gemeinen leben: derent--halben, defsenthalben, rvejsenthalben, wofürdie anstandigere Sprcchart derhalben, deßhal-ben oder deßhalb, deßhalb oder roeßhalbensagt. Noch ein um vorzusetzen, um des TVohlsstandes halben oder halber ist fehlerhaft.Rr^fr, §. 507. Araft und laut sind von Hauptwör-laur, ver- emlchntt; das erstere bezeichnet das Verhalt-^' niß der wirkenden Ursache: kraft meines Ver-sprechens, kraft der Geftyc, kraft des miraufgetragenen Amtes. Laut bezeichnet dasVerhältniß des Erkenntniß-oder Beweisgrundes:laut des Briefes , laut des Befehles, laut mei-nes Evangelii, Nöm. 2. laut aller Flüche desBundes, SMos. 29. Dieses laut mit dem Da-tiv Zu verbinden, laut dem königlichen Befehle,
ist