Von den Präpositionen. §.509.510. 12z
Verhältniß der Dauer einer andern Handlung be-zeichnet: während unsers Gespräches gescha-he es, während des Krieges, während derFeit, nicht währender Zerr, welches völlig un-deutsch ist. Daß während ursprünglich wirklich >daö Participium ist, erhellet theils aus der ähnli-chen Form clursiue bcllo u. f. f. der Lateiner, theilsauch aus dem Französ. ciurgnt, und Engl. ciurinA,welche gleichfalls als Präpositionen, obgleich nichtmit dein Genitive, gebraucht werden.
N?egen ist der WurZellaut weg in bewegen,mit der Ableitungssilbe en für Umstandswörter,und kündiget das Verhältniß der bewegenden Ursa-che an. Es stehet sowohl vor, als nach seinemSubstantive: er ward wegen seines Fleissesoder seines Fleisses wegen belohnet; des ÜbelnXVetters wegen. Der Oberdeutsche Gebrauchmit dem Dative, wegen seinem Fleisse, ist imHochdeutschen fehlerhast. Die Zusammcnzichungmit den Possesjwis vermittelst des t euphonici, mei-netwegen , deinetwegen, seinetwegen u. s. f. ist,so wie die mit halben, nur in der vertraulichenSprechart üblich; deßwegen ist auch in der edlernSchreibart gangbar, wofür die niedrige dessent-wegen saget. Wenn es so viel als im Nahmenbedeutet, oder das Verhältniß des Ursprunges be-zeichnet, so setzt man im gemeinen Leben noch dasvon vor: grüße ihn von meinetwegen, edler,in meinem Nahmen. Eben diese Bedeutungfindet auch in der in den Rechten üblichen Formelvon Rechts wegen statt.
2. Mit dem Dativ allem.§. 510. Den Dativ allein nehmen zu sich: aus, 2. Mitaußer, bey, entgegen, nur, nach, nächst, nebst, Dative
sammt,