Von den Präpositionen. §. 536. 179
ßem Schrecken zittern, vor Zorn außer sichseyn, vor Freude weinen, vor Mattigkeit nichtweiter können, vor Alter sterben, vor langerXVeile sähnen. (f) Einen Vorzug: Gnadevor Recht ergehen lassen, etwas vor einemandern voraus haben, vor allen andern, vorallen Dingen.
2. Mit dem Accusative, eine Bewegungoder Richtung nach dem vordem Theile eines Din-ges zu, im Gegensatze des hinter: jemanden vorden Richter führen, ihn vor das Lager stellen,etwas vor dle Thür legen, die perlen vor dieSäue werfen, vor den Spiegel treten, diePferde vor den tVagcn spannen, vor eineScadt rücken, komm nur nicht vor die Au-gen, vor das Thor gehen, vor den Ropf sto-ßen, vor Anker gehen, die Sache gehet nichtvor sich, etwas vor sich bringen.
§. 536. Zwischen bezeichnet das Verhältniß des Zwischen.Ortes in der Mitte zweyer Dinge, und erfordert
1. Den Dativ, im Stande der Ruhe. (1) Ei-gentlich: er faß zwischen mir und ihm, es liegezwischen den beyden Häusern, ich stand zwi-schen beyden. (2) Eine Zeit: zwischen (Dsternund Pfingsten, zwischen dem Sonntage unddem Lreyrage. (z) Eine Handlung im Stande.der Ruhe, welche in der Mitte zweyer Dinge vor-gehet : zwischen den Partheyen Schiedsrich-ter feyn, er machte Frieden zwischen ihnen,Gorc ist Zeuge zwischen mir und dir, iMos.zi.
2. Mit dem Accusativs, eine Richtung nachder Mitte zweyer Dinge hin zu bezeichnen: etwaszwischen die Derren legen, den Ball zwischendie beyden Häuser werfen, Unkraut zwischenden ^Veilzen säen, besser unter.
M - Allge--