z.Kap. Erklärung derselben. §.550. 21z
pfunden wird, daher sie auch ihren bestimmten Tonhaben. Ich habe sie in dem ersten Theile diesesWerkes mit einigen neuern Sprachkennern zu denAbleitungssylben gerechnet; allein, da diese den Un-terschied zwischen der Ableitung und Zusammen-setzung nicht angegeben, und vielleicht selbst nur dun-kel empfunden haben, so ist sie auch noch mancherBerichtigung fähig. Die Vorsylben er, ent oderem, ver und zer werden von ihnen um deßwillenzu den Ableitungssylben gerechnet, weil sie keineneigenen Ton haben, sondern denselben auf das Ver-bum werfen. Der Ton hängt zwar freylich sonstvon der Bestimmtheit des Begriffes, folglich auchvon der Klarheit ab, allein die Partikeln oder Um-standswörter machen hier sehr viele Ausnahmen,z. B. durchlaufen, umgeben, überwinden,sich unrerrvinden, allhier, allezeit, bisher,hinab u. s. f. Siehe §. 585; daher der Ton hierkeinen Entfcheidungögrund abgeben kann. Auchder veraltete Zustand eines Wortes außer der Zusam-mensetzung kann es nicht, weil er;, miß, un und urfür sich allein gleichfalls veraltet sind, aber um deß-willen noch von niemanden für Ableitungssylbenausgegeben worden. Was die Nachsylben inn,haft, schaft, thun» u. s. f. betrifft, so haben sie al-lerdings einen Ton, obgleich nur einen halben, dernoch dazu erst in der Verlängerung des Wortesmerklich wird, Bürgerinnen, musterhafte, Land-schaften, Alterthümer. Indessen ist es doch einTon, und dieser ist zugleich ein Beweis, daß dieBedeutung des Wortes klar und bestimmt ist.
AuS allem erhellet, was schon oben und an meh-rern Orten dieses Lehrgebäudes bemerket worden,daß sich die Gränzeu, wo sich zwey Analogien sch^i-
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