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Bd. 2 (1782)
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r.Kap. Erklärung derselben. §.551.552. 215

§. 4Z8 von den mit miß zusammen gesetzten Verbisgesagt worden.

§. 551. Es kann daher ein jeder Ausdruck, wel- Welchecher einen klaren und bestimmten Begriff gewähret, Wörter Zu-,mit einem andern eben derselben Art, unter dm sammense-nöthigen Umständen, ein zusammen gesetztes Wort ^"^^machen. Dahin gehören denn auch diejenigen, wel- nm.che außer der Zusammensetzung nicht mehr vorkom-men, wenn nur ihre Bedeutung klar und bestimmtist, wie erz, miß, un, ur, aber, für wiederum,after, u. a. m.

§. 552. Durch die Zusammensetzung werden zwey Absicht tberAusdrücke klarer Begriffe vereiniget, um sie nur Jusamme«-als einen einigen darzustellen. Diese Darstellung setzunz.zweyer Begriffe als eines einigen kann nur in sofern Statt finden, als der eine Begriff den andernnäher bestimmt, da denn sowohl der bestimmendeals der bestimmte zusammen genommen nur einenund eben denselben Begriff ausmache». Zwey bloßneben einander gestellte und in einem gleichen Ver-hältnisse stehende Begriffe, z. B. der Fürst Bi-schof, die Kaiserinn Röniginn, können daherkeine Zusammensetzung ausmachen, weil kein Worteigentlich das andere bestimmt, fondern beyde Wör-ter Prädicate eines und eben desselben Subjectessind, daher man sie zur Bezeichnung der ausgelas-senen Conjunction und zwar mit dem Bindczeichenverbinden kann, Fürst-Bischof, aber nicht als einWort zusammen ziehen dars, nicht Fürstbischof.S. §. 559. Dasjenige Wort, welches auf diese Artdurch ein anderes bestimmt wird, heißt das Grund-wort, dasjenige aber, welches dasselbe bestim-met, das Bestimmungswort. Da im Deutschender Regel nach ein jedes bestimmendes Wort vor

O 4 dem