Z. Kap. Reges» für dieselbe. §. 5ZS. 261
gungssylben behält, sind entweder elliptisch oderfigürlich, und werden alsdann mit Recht zusammengezogen, welches aber von den obigen nicht gilt.
5. Die Substantiv«, wenn sie Bestimmungs-wörter sind und den vollständigen Genitiv haben,lassen sich indessen nicht nach der vorigen Regel be-urtheilen, sondern da muß der vorstehende Artikel,Pronomen oder Zahlwort entscheiden, ob beyde alsein Ganzes betrachtet werden können oder nicht.Gehen dieselben auf das Grundwort, die Gelehrscengcschichte, die Gottesfurcht, dein Vatersbruder, so sind sie zusammen geseßt; folgen sieaber dem Genitive des Bestimmungswortes, sokönnen sie keine Zusammensetzung machen : feinesVaters Bruder, deiner Mutter Schwester,Gottes Huld, weil ich nicht sagen kann, die liebeGotteshuld, sondern sagen muß, des lieben Got-tes Huld.
6. Das Nennwort, BeschaffmheitSwort, Par-ticipium und Umstandswort mit seinem Bestim-mungsworte, wenn keine EllipsiS oder Figur Stattfindet: eben derselbe, ein jeder, ein mehreres,alle zugleich und nicht allzugleich, gleich be-deutend, reich beladene Schiffe, zusammengeserzre dVörcer, bevor stehend, neu geboren,wie viel, der wie vielste^ (nicht wievielste,wenn hier gleich eine gemeinschaftliche Endsnlbe ist,weil das wie nicht auf die Art bestimmet, daß esmit dem viel zusammen gesetzt werden könnte,) sogleich, sobald, gleich weit, gleich groß, sogar, so wohl, als auch. Daß das Participiumoft mit feinem Cafu zusammen gezogen werden kön-ne, ist schon §. 459 bemerket worden, chrliebend,gottvergessen, wachhabend, gesetzgebend u.s. f.
N z wo