i. Kap. i. Von dem Artikel. §.590. 285
Äuch cezeiqet werden, theils wie ein Wort das an-dere naher bestimmet, und bestimmen kann, theilsauch, was für Veränderungen der Verstand derRede und die Absicht des Sprechenden an den Wör-tern nothwendig machen; z. B. wenn das Verbumin das Imperfect oder Perfsct geseßet w-rden müsse.Es theilet sich daher dieses Kavlrel wieder in soviele Abschnitte, als Arten von Wörtern in diesemFalle sind, d. i. so viele Arten von Wörtern entwe-der mit einander verbunden werden, oder auch nachMaßgebung des Sinnes der Rede Veränderungenerlebn können.
I. Bestimmung des Substantives durchden Artikel.
§. 590. Das Substantivum wird entweder Absicht desdurch unconcrescierte, oder durch concrescierte Re- Artikels,derheile bestimmt. Durch unconcrescierte, wohin«inige Umstandswörter gehören, ganz Leipzig ,sieben Männer, N^ein genuF, S. §. 766 , wodavon gehandelt wird. Noch häufiger und eigent-licher geschiehet die Bestimmung der Substantivedurch concrescierte Rederheile. Diese sind nun ent-weder concrescierte Umstände, oder Beschaffenheiten.Zu den concrescierte» Umständen gehören der Artikel,zum Theil das Zahlwort und das Pronomen; zuden concrescierte» Beschaffenheiten aber das Ad-jectiv oder Eigenschaftswort. S. Th. l. §. 287 f.Von den concrefcierten Bestimmungswörtern merkeman überhaupt, daß sie ihrem Substantive in derZahl, in dem Geschlechte und in dem Casu gleichseyn müssen, und gemeiniglich vor demselben stehen.Die wenigen Ausnahmen werden im folgenden anihrem Orte vorkommen.