Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
350
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Z55 l. Th. 4.ASschn. Syntax

Excellenz u. s. f. Unmittelbare Anreden geschehe»»mit dem Possessiv» der zweyten Vielsachen Person,Eu?re, oder verkürzt, Ew. ohne Unterschied desGeschlechtes, weil in der ersten und zweyten Personkein Geschlecht bezeichnet wird: Ew. Majestät ge-ruhen, Ew. Exellenz haben befohlen. Allein,da die Possessiva der dritten Person außer dem Ge-schlechte ihres Substantives auch noch das Geschlechtder Person bezeichnen, worauf sie sich beziehen,so sollte dieser Unterschied auch hier beobachtet wer-den, obgleich der Curial-Styl hier die Pronominanicht selten unter einander zu werfen pflegt. Mansollte daher, wenn man in der dritten Person vonmännlichen Personen spricht, allein das Seine oderverkürzt Ge. in der dritten Person von weiblichenPersonen das Ihre, oder wenn man lieber will,das alte Oberdeutsche Ihro, und im Plural vonmehrern Personen ohne Unterschied des Geschlechtsdas Ihre gebrauchen: Ge. Majestät (der König,)haben befohlen; Ihre Majestät (dieKöniginn,)sind ausgefahren; IhreMa>estäcen (der Königund die Königinn,) werden kommen. So auchSe. Excellenz, Ihre Excellenz und Ihre Ex-cellenzen, Seine Hoheit, Ihre Hoheit undIhre Hoheiten. Der alte Genitiv Dero wirdeigentlich nur in Beziehung auf eine Person, ohneAbstracta, gebraucht. Allein in manchen Gegen-den seht man ihn auch den Abstractis an Stattdes Euer vor: Dero Excellenz haben befohlen.

Man hat zur Vertheidigung deö Ihre von ein-fachen männlichen Personen, eingewandt, daß eSder Plural sey, weil das Verbum im Plural stehe:Ihre Majestät ( der König ) haoen befohlen;allein alsdann müßte auch Majestät im Plural ste-hen,